LYIL REDE GEGEN EUBULIDES*)
ΕΦΕΣΙΣ ΠΡΟΣ ΕΤΒΟΓΛΙΔΗΝ.
EINLEITUNG.
Aller Wahrsclieinlichheit nach hatte schon Solon das athe-nische Bürgerrecht an die Bedingung der Abstammung aus legi-timer Ehe, d. h. der von einem Bürger mit einer Bürgerin ge-schlossenen, geknüpft und somit die Auschliefsung der Kindereines Bürgers mit einer Fremden oder νό&οι vom Bürgerrechte
*) Die neuerdings von A. Schäfer gegen die Echtheit dieser Redeangeregten Bedenken — derselbe sagt nämlich in seinem Werke überDemosthenes und seine Zeit Bd. 3. Beil. S. 206: „Ich vermisse die volleHerrschaft über die Form, die Leichtigkeit und Gewandtheit in der Dar-stellung, welche Demosthenes eigen ist; allgemeine Sentenzen sind häu-figer als je in demosthenischen Privatreden eingewebt, und was mir be-sonders hefremdend erscheint, die Rede ist dem Charakter des Sprechersund seinem Stande durchaus nicht angemessen. Hierin giebt sich einsehr wesentlicher Unterschied von anderen Prozefsreden des D. zu er-kennen. Aussprüche, welche im Munde eines Staatsmannes uns nichtbefremden (z. B. § ΥΙ_καίτοι πάαίν έατιν άν&ρώποις τέλος τον βίουθάνατος, καί περί ών μεν αν τις ζών αιτίαν αχή, δίκαιον τους παί-δας την άειλογίαν παρέχειν. So auch § 34 τούτο γάρ έοτιν δ συκο-φάντης, αίτιάοασ9·αι μεν πάντα, εξελέγξαι δε μηδέν. Vgl. § 56 überdie Macht der Gerichte, 66 f. 70 über die Dokimasie der Archonten), wollensich für einen armen Gewerbsmann, der wollene Binden feilhält, nichtschicken, und ehe ich glaube, dafs D. in dieser einzigen Rede so ganzaus der Art geschlagen wäre, möchte ich dem Zweifel Raum geben, obnicht die Rede einen anderen Verfasser habe.“ — Diese Bedenken sindnicht begründet. Man vergleiche dagegen, was Blafs Alt. Ber. 111,1. S. 432dagegen ein wendet. Eubulides war nicht blofs Demarch gewesen, erwar auch aus einem armen ein reicher Mann geworden. Einem solchensind schon solche politische Erörterungen, wie sie sich 34. 56 und sonstfinden, zuzutrauen. Blafs hält unsere Rede aber für wenig ausgearbeitet;doch enthält sie sicher genug Lobenswertes und Fesselndes (vgl. 32. 35.45. 55. 67). Auch Sigg hat in seiner Prüfung der unter dem Namen desDemosthenes überlieferten Reden die vorliegende für echt erklärt.