LIY. REDE GEGEN KONON.
EINLEITUNG.
Der dieser Rede zum Grunde liegende Fall ist sehr ein-fach. Der Sprecher derselben, angeblich Ariston mit Namen,geht eines schönen Abends mit einem Freunde auf dem Marktespazieren. Da begegnet ihm eine Rotte Rummler, stark an-getrunken, von Konon angeführt. Einer von diesen hält denRegleiter des Ariston fest, drei andere, unter ihnen Konon undsein Sohn Ktesias, ein sauberes Früchtchen, fallen Uber ihnselbst, her, reifsen ihm den Rock vom Leibe, schlagen ihnnieder und bearbeiten ihn mit Hand und Fufs dermafsen,dafs er halbtot in der Gosse liegen bleibt. Von den Ärztenschon aufgegeben erholt er sich gleichwohl nach langem Kran-kenlager und macht nun die Sache anhängig (§ 7 ff.). Zuerstwendet er sich mit seiner Klage an einen öffentlichen Schieds-richter. Als aber hier Konon durch allerhand Winkelzüge undAdvokatenkniffe die Entscheidung zu verzögern sucht (§ 26 ff.),bringt er die Sache an einen ordentlichen Gerichtshof, vorwelchem diese Rede gehalten ist; und zwar hat Aristo als der-jenige, der schon bei den Diäteten die Anklage geführt hatte,auch bei den Heliasten das erste Wort, vgl. § 13: 8 προςταντα Κόνων τολμήσει λέγειν. Welchen Erfolg sie hatte,wissen wir nicht, hoffen aber zur Ehre der athenischenRichter, einen günstigen. So einfach der Fall, so schlichtund schmucklos und stellenweise im Ausdruck sogar ans All-tägliche streifend (vgl. § 12. 13. 15) ist auch die Rede selbst.Nicht als ob ein Redner wie Demosthenes, wenn es ihm da-rauf ankam, um den gehörigen Vorrat rhetorischer Kunst-mittel verlegen gewesen wäre: allein offenbar war sein Klientein schlichter Rürgersmann, welchen er eben nur so und nichtanders reden lassen durfte. Und so hat diese Rede des Demo-sthenesvorzugsweise schon bei den alten Kunstrichtern als ein