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Wenn sich aus dem Vorhergehenden ergiebt, dass vonden 287 Geschlechtern, die im Jahre 1765 die Bürgerschaftder Stadt Zürich ausmachten, heute, also nach 120 Jahren,ein starker Drittheil ausgestorben ist und damit doch un-gefähr 30 Familiennamen definitiv und gänzlich unter-gegangen sind, so mag an diesem Beispiele schon zurGenüge dargethan sein, wie einerseits schon durch die Ver-minderung, welche die Anzahl der Familiennamen durchdas Aussterben von Geschlechtern erfährt, eine Stabilitätder Namen beeinträchtigt wird. Aber, wenn alte Namenabgehen, so kommen auf der andern Seite auch neue auf,nicht mehr in der Weise, dass einem Geschlechte ohne seinZuthun und vielleicht gegen seinen Willen, wie früher anmehrern Beispielen gezeigt wurde, ein neuer Name vomPublikum angeheftet wird, sondern dadurch, dass ein Ge-schlecht von sich aus, aus Gründen dieser oder jener Art,eine Aenderung seines Namens begehrt und dieselbe nacherlangter Genehmigung der zuständigen Behörden auch wirk-lich vornimmt. Hiefür sind Exempel aus älterer Zeit wieaus der Gegenwart nicht schwer zu finden.
Als einige Glieder der alten Sippe der Volmar, welchevon Langem her in Zürich und Winterthur den Scharfrichter-dienst versah, des traurigen Amtes und ihrer verachtetenStellung müde waren, den Dienst aufgaben und sich derAusübung der Heilkunde zuwendeten, bewarben sie sichdarum, „ehrlich“ gesprochen zu werden, was ihnen auchunschwer gelang. Allein der ominöse Name Volmar, dendie beim Scharfrichterdienst verbleibenden Brüder und Vetternführten, war ihnen noch fortwährend ein Hinderniss beiAufnahme in Zünfte und Gesellschaften. So bewarben siesich denn auch um eine Aenderung ihres Namens und eserhielt Johannes Volmar, Med. practieus, von Kaiser Leopolddurch Diplom vom 18. December 1665 den Namen Stein-fels nebst einem stattlichen Wappen und Hans JakobVolmar und sein gleichnamiger Sohn, ebenfalls Med. practici,von Kaiser Joseph I. 1710 ein Wappen und den NamenSchönenberg, welche beiden neuen Namen vom zürcherischenKäthe bestätigt und zu führen gestattet wurden.