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§. 417 .
Magendie’s scheufsliche Versuche, wo Giftein die hintere Extremität eines Hundes eingebrachtwurden, welche nur mittelst der Schenkel-Arterieund Vene mit dem übrigen Körper zusammenhing,und die Vergiftung dadurch eben so schnell bewirkt«ward, als wenn der volle Zusammenhang des Schen-kels und Körpers statt gefunden hätte, beweisen garnichts gegen das Einsaugungsvermögen der lympha-tischen Gefäfse, da wohl kein irgend umsichtigerPhysiolog alle Vergiftungen auf dem Wege durchdie Saugadern annehmen wird.
Die Einsaugung des eingeimpften Blatterngifts,des venerischen Giftes, der faulen Stoffe bei Ver-letzungen an Leichnamen von Schwindsüchtigen,Wassersüchtigen, Krebshaften u. s. w. geschiehtwohl gewöhnlich durch die lymphatischen Gefäfse,wie die Anschwellung zuerst der nächsten und dannder entfernteren Drüsen und die gerötheten sicht-lich werdenden Stränge der einsaugenden Gefäfsedarthun. Doch ist es auch hier nicht durchaus nö-thig, denn wenn man sich z. B. an cariöseri odersonst kranken Knochen verletzt, oder schon vorhereine wunde Stelle hatte, so mag auch leicht etwasunmittelbar in das Blut kommen und dadurch derErfolg in manchen Fällen so schnell einen üblenCharakter annehmen. Am schnellsten geschieht dieVergiftung, wenn gewisse, dem Lebensprincip beson-ders nachtheilige Stoffe, unmittelbar ins Blut ge-bracht werden, und so das Ganze lähmen. Wer er-