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Zweiter Abschnitt. - i: >
Von dem Kauen, Einspeicheln und Hinabschlingender Nahrungsmittel.
' ' §. 376 .
Die in den Mund gebrachten Speisen werdenvon den Zähnen zerbissen und zerkaut, und zugleichwährend sie von der Zunge hin und herbewegt wer-den, von dem Speichel befeuchtet und durchdrun-gen, und nachdem sie auf diese Weise die nöthigeVorbereitung erhalten haben, werden sie in denSchlundkopf gebracht, von diesem der Speiseröhreund durch sie dem Magen zugeführt.
Anm. Das Getränk wird wohl immer etwas von demSpeichel und Mundschleim mit sich hinabnehmen, allein einlängerer Aufenthalt desselben im Munde findet nicht statt, son-dern es wird gleich hinabgeschluckt. Die festen Nahrungsmit-tel aber müssen, auch wenn es an Zähnen fehlt, im Mundehin und her bewegt werden, um von dem Speichel und Mund-schleim angefeuchtet hinabgeschlungen werden zu können, fallssie nicht mit einer gröfseren Menge Flüssigkeit zugleich genos-sen werden.
§. 376 .
Die Zähne des Menschen unterscheiden sichin der Gestalt von denen der Säugthiere vorzüglichdadurch, dafs sie sämmtlich gleiche Höhe haben,und daher sämmtlich dicht aneinander stehen können(dentes approximati). Schon bei den Affen, undzwar am mehrsten bei den Pavianen, sind die Eck-