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1 (1821)
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sterben, werden spät von der Fäulnifs ergriffen.Werden hingegen Menschen durch schnellwirkende,vorzüglich die sogenannten septischen Gifte getöd-tet, vom Blitz erschlagen, oder wirkt eine Krank-heit zugleich vernichtend auf die Nerven- und Re-pro ductionskraft, wie im eigentlichen Faulfieber, imScorbut, bei Metastasen der Gicht auf das Gehirnu. s. w., so tritt die Fäulnifs sehr schnell ein undschreitet eben so rasch fort. Zwischen diesen Ex-tremen liegen die andern Todesarten, hinsichtlichihrer Begünstigung oder Erschwerung der Fäulnifs,in der Mitte.

Anm. 1. Mit dem Faulfieber darf man nicht den gewöhn,liehen Typhus verwechseln, wobei mehrentheils das Gehirn er-härtet und der Leichnam sich lange hält. §. 100- A. 2-

Anm. 2. Man hat dem Arsenik die Eigenschaft beigelegt,die Leichen damit vergifteter Personen vor Fäulnifs. zu schützen,und man findet alles dafür in: Fr.. Ludw. Augustin's Re-pertorium für die öffentl. und gericlitl. Arzneiwissenschaft. Berl.1810- 8- 1- St. S. 1 36-, wo auch einige bestätigende Versu-che mit Thieren erzählt werden. Schwerlich möchte dennochdie. Sache als ausgemacht angesehen werden können, und eskommt wahrscheinlich noch auf Nebenumstände dabei an. WirdJemand, durch kleiue Dosen Arsenik zur Auszehrung gebracht,so kann das nicht bieher gerechnet werden; auch mufs derBoden, wo die Leichen verscharrt waren, die Tiefe des Ver-seharrens u. s. w. in Betrachtung kommen. Dafs der Arseniknach dem Tode angewandt, Leichen gegen Fäulnifs schützt,beweiset gar nichts, denn das thut auch der Sublimat, obgleichdie damit Vergifteten schnell faulen. Man kann schwerlich alledie Fälle läugnen, wo nach Arsenikvergiftungen eine Fäulnifsangeführt wird.