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viele, welche zum Theil zu der produzircndenKlasse gehören; z. B. Müller, Krüger, Land-handwerker und dergleichen .Personen, welchebald größere bald kleinere Erundstücke bei ih-ren Wohnungen besitzen und sich nicht bloß vonihrem Gewerbe, sondern zum Theil vom Er-trage ihrer Grundstücke ernähren, aber hierfehlt es den Tabellen, welche ich besitze, ganzan den Unterabtheilungen und Bestimmungen,welche eine solche Trennung möglich machenkönnten, und ich muß also alle dergleichen Land-bewohner in die industtiöse Klasse ausnehmen,da die größte Zahl derselben nicht vom Ertra-ge des Grundes und Bodens lebt, sondern vomErtrage ihrer Arbeit, die von andern Menschenbezahlt wird. " . ,