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gen ausgemittelten Summen des Werts der adlichenGüter, die indessen wieder in einer Provinz sichr-er als in der andern sind.
Nach von Baczko sollen die Besitzungen desAdels im Ostpreußischen Kammerdepartemenk 2,532,0^6Morgen enthalten und im Littauenschen Departe-ment ohne 70,768 Morg. adliche Forsten, ^98,379Morgen. Beide Angaben sind unsicher und zu ei-ner Berechnung nich/t brauchbar, denn es sind wahr-scheinlich die Grundstücke der adlichen Mediakunter-thanen darunter begriffen, wie dis bei den einzu-reichenden Tabellen von der Aussaat und dem Vieh-stande der adlichen Güter der Fall ist, welche ich,da sie keine sichre Resultate geben, hier nicht niit-theilen werde. Ich muß daher diese Berechnungauf eine andre Art anlegen, welche zwar nicht zueinem Resultate von dem Flächeninhalt aller adli-chen Grundstücke, d. h. solcher, welche von den ad-lichen Gutsbesitzern oder deren Pächtern und Admi-nistratoren selbst benutzt werden, führt, und welchenicht den Totalertrag aller von adlichen Besitzernbenutzten Grundstücke anzeigt, welche aber den un-gefähren Antheil des mit Gütern angesessenen Adelsan dem reinen Einkommen der Nation sicherer be-stimm t.
Der ongcfähre Kauswerk der adlichen Güter indem preußischen Staate kann aus den von ihnenausgenommenen Taxen nach einer Mittelsumme bc--urtheilt werden, wenn man ihnen, wie bei der Be-rechnung des Werts der Gebäude nach den Brand-verstcherungstaxen einen Theil zusetzt. Wenn maudem in den Vasallentabellen angegebenen Werte der