der Name und die Form der Etats zeigt in.dessen, daß sie mehrentheils Abgaben, Erben-zinsen und dergleichen Gefälle enthalten, unddaß ihre Einnahmen in der Regel nicht zu denächten Einkünften gehören. Es mögen auchwol noch unter den übrigen Rubriken mancheSummen begriffen seyn, welche bei genauen spezielten Nachweisungen zu den ächten Ertrag brin-genden Nutzungen zu rechnen sind; aber ich mußsie gegen die Summen abrcchnen, welche in derersten Kolonne als Nutzung von Vorwerken undvon der Viehzucht ausgeführt sind, und die inder That nicht dahin gehören, z B. die Hu-tungSgerechtigkeit auf den Äckern der AmtSun-terthanen; diese Nutzung geht den Unterkhanenvon ihren Grundstücken ab, und tritt als eineivahre Abgabe ia riutur-« so gut als Zehendund Zinskorn zu der Pachtsumme für die Do-mänenkasse hinzu.
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1 (1805)
Seite
356
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