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wiegende Gründe für die Administration ihrer Grund-stücke sprechen, hat sie diese beibehalten, in der Re-gel aber überall abgcschassk nnd das Vcrpachtungs-ststeni aller Domänen eingcführt.
Verschiedene ältere Staaten haben den Bedarfder Staatskommnne, die Ausgaben für äussere nndinnere Sicherheit des Staats, und für alle öffentli-che Anstalten aus dem Antheile von Grund und Bo-den gezogen, den sie der Staatskommnne zu diesemBehuf Vorbehalten hatten. Auch in Deutschlandwar in ältcrn Zeiten, als die Staaten noch wenigBedürfnisse hatten, als die äussere nnd innere Si-cherheit derselben wolfciler als jetzt bewirkt werdenkonnte, dis Sistcm fast allgemein befolgt und nurnach und nach wurde die aus den Grundstücken derKommune oder des Regenten gezogene Summe inDerhälrniß gegen die immer steigenden Ausgabenzu gering und man mußte immer mehr zu dem Si-stem der Abgaben feine Zuflucht nehmen. Verschwen-dung der Regenten in den darauf folgenden Zeiten,Vermehrung der stehenden Heere, komplizirtereStaatSrcgierungS - und DerwaltungSanstaltcn undandre die KommunauSgabe angreifeude Dinge voll-endeten das Werk und die mehresten Staaken Eu-ropenS ziehen ietzt aus ihren Staatsgütern oderDomänen nur einen hier größern dort geringer«Theil ihres Einkommens.
Ob ein einzelner Staat auch bei den letzt sohoch gestiegenen Bedürfnissen der Staatskommnneseine Staatsgüter oder Domänen so ausöehnen undvergrößern könnte, daß sie alle diese nötigen Bedürf-nisse ohne irgend eine Abgabe der Staatsbewohner