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1 (1805)
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ses Derhältniß) ein Fabrikant die Hälfte feines rei-nen Verdienstes an feine Kreditoren jährlich abge-ben muß, fo sind nicht viel klnglücksfälle nötig, umden Grundbesitzer und den Fabrikanten zu stürzenund zur Verarmung zu bringen; diese Hälfte desreinen Ertrags, welche sie abgeben muffen, ist nunnicht mehr disponibles Einkommen; sondern sie fälltmit der ersten indisponibel,, Hälfte des Totalertrags,zusammen; sie leidet keinen Abzug; an ihr kann derGrundbesitzer und der Fabrikant nichrS sparen undsie muß in den Jahren des Mißwuchses, des Hagcl-schlagS und des Feuerschadens, wo vielleicht der gan-ze Ertrag des Grundstücks nicht so viel beträgt, alssie verlangt, eben so gut abgegeben werden, als inden Jahren des, gewönlichen Ertrags; der Fabrikantmuß sie bezahlen, auch wenn er im vergangenen Jahrwenig oder gar keinen reinen Ertrag von feiner Ar-beit berechnen konnte.

Diese Betrachtung muß daher beweisen, daß dieKlasse solcher Menschen, welche bloß von Geldzinsenleben, einen unnatürlichen Zustand des Staats be-gründet, in welchem sie lebt, und in welchem sie ih-re Kapitale zinsbar untergebracht hat, und nichtbloß für die einzelnen Schuldner sind die Folgendieses unnatürlichen Zustandes schädlich, sondern siesind es für den ganzen Staat, da sie die reine Por-tion des Totaleinkommens vermindern. Wenn einLandgut, das 2000 Rthl. reinen Ertrag bringt/ aneinen Kapitalisten 1000 Rthl. jährliche Zinsen bezah-len muß, so geht auch ein Theil dieser ivoo Rthl.von dem reinen Einkommen der Nation ab, dennder Rentenirer, der die 1000 Rthl. ausgiebt und zum