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1 (1805)
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nen, und diese müssen also unangebauet liegen blei-ben; man würde jeden Privatmann tadeln, wenn ersein Vermögen mit Schaden zu der Kultur solcherGrundstücke verschwenden wollte, nnd auch das Gan-ze würde von diesem Verfahren keinen Nutzen, son-dern reellen Schaden haben; die Konten, welche beieinem Grundstücke der Art umsonst aufgewendet wür-den, müßten von dem reinen Einkommen der Na-tion bezahlt werden; fruchtbare Grundstücke, welchereinen Ertrag bringen, müßten das, was sie überdie Produktionskosten tragen, darauf verwenden, da-mit Grundstücke kultivirt würden, welche diese Pro-duktionskosten nicht zu tragen vermögen undwenn Vornrthcile, Eigensinn und falsche Ansicht derVerhältnisse ein solches Verfahren dennoch unterstütz-ten und fortfetzteu, so würde die Nation bei dergrößten Anstrengung, alles zu kultiviren, unausbleib-lich in ihrem Wohlstände zurückkommen.

Nur durch Vermehrung des Nationalreichthumsauf der einen Seite und durch Verminderung derKulturkosten auf der andern Seite wird es möglich,auch solche Grundstücke, die letzt die Reproduktions-kosten nicht bezahlen, dahin zu bringen, daß sie nichtbloß diese Kosten, sondern auch mit der Zeit reinenErtrag geben. Jetzt muß der Besitzer oder derPachter eines Grundstücks in den mehresten Gegen-den unseres Staats sein auf die Kultur verwendetesKapital wenigstens zu Prozent Zinsen nutzen, wenner bestebii will, vermehrter Ncitionalreichthiini, Weg-räumuna der Umstande, welche das Steigen der Zin-sen bewirken und ihr Hallen verhindern, bringt cSmit der Zeit dahin, daß die Kapitale mit Z, 2 , oder