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ein, aber ich lieferte, was ich durch fleißiges Nach-suchen und Nachfragen erhalten konnte; die Resul-tate gaben dort für Ostfrieslanö die einzelne Por-tion zu Z6 Rthlr., für das Oftpreußische Kammer-departenient zu Zc> Rthlr. i 5 Er. und für das Lit-tauensche zu 26 Rthlr. 2Z Gr. 2 Pf. an. Berech-nungen von einzelnen Provinzen müssen mehr insDetail gehen, als es bei meiner vorliegenden denganzen Staat umfassenden Arbeit möglich war, unddann finden sich noch manche Nutzungen, die für denganzen Staat zu unbedeutend find, um sie in einerallgemeinen Berechnung mit aufzunehmen, die aberin kleinen Provinzen die einzelnen Portionen um einbeträchtliches vermehren; und darum kann man auchüberzeugt seyn, daß die für das Ganze angenomme-ne Portion in der Wirklichkeit größer ist, als indieser Berechnung.
Der Nutzen dieser Notiz (vorausgesetzt, daßdie der Berechnung zum Grunde liegenden Angabenrichtig sind) ist sehr mannigfaltig. Wenn in Ost-frieSland die Portion des Einzelnen noch einmal soviel beträgt, als in Littauen, so muß auch dort dasEinkommen eines Besoldeten, der Tagelohn einesArbeiters re. höher seyn', als hier, wenn der ersteremit den übrigen Einwohnern in Absicht auf seineBedürfnisse in gleichen Verhältnissen bleiben uiidwenn der letztre bestehn soll; ein Aufwand von 1000Rthlr. in Ostfriesland wird also eben so viel zu be-deuten haben, als ein Aufwand von 5oo Rthlr. inLittauen.
' Die preußischen Gesetze bestimmen, daß niemandeiner milden Stiftung ein höheres Legat in seinemKrug N-Lracht, l. P