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gefährer Betrag zu Kapital gerechnet von diesenGrundstücken beim Verkauf schon im Voraus abge-zogen wird, der aber in einer allgemeinen Berech-nung nicht mit Sicherheit in Anschlag gebracht wer-den kann; viele Grundstücke sind gar nicht verkäuf-lich, und bei dem Verkauf ganzer Güter werdenDinge mit in Anschlag gebracht, die kein achtes Ein-kommen geben, z. B. Gebäude, viele Stücke desJnventariumS, Lustgärten und dergl., deren ange-nommener Wert wieder von der Kaussumme abgezo-gen werden müßte. Die gerichtlichen oder landschaft-lichen Taxen von Gütern und Grundstücken, sind nochweniger im Stande, uns bei solchen Berechnungensicher zu führen, denn sie machen nirgends einen Un-terschied zwischen ächtem und unächtem Einkommen;die Taxationsprinzipien sind überdis an vielen Or-ten 20, Zo und mehr Jahre alt und ihre Bestim-mungen rühren aus einer Periode her, seit welcherder Preis aller verkäuflichen Dinge sehr große Ver-änderungen erfahren hat.

Die zweite Art der Berechnung des National-einkommens vom Grund und Boden ist weit sichereraber auch mühsamer, als die erste; sie ist-einer grö-ßeren Bestimmtheit fähig, aber bei vielen Staakendarum nicht ausführbar, weil entweder die . Notizenvon dem jährlichen Ertrage des Ackers und vomViehstande selbst den höhern Staatsbehörden nichtbekannt sind, oder weil die Erlangung solcher Noti-zen für Personen, die an staatswirkschastlichen Be-trachtungen und Berechnungen Vergnügen sinden, mituuübersteiglichen Hindernissen verknüpft ist.

Ich wähle zu meinen Berechnungen den zwei-