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1 (1817)
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486
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Die Niederlande.

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welche in erster Instanz von den Departements! - Ge-richtshöfen sind entschieden worden. Das Gesetz be-stimmt den besonder» Proceßgang hierbei.

84. Der hohe National-Gerichtshof fallt nur einDefiuitivurthel, wenn wenigstens 7 Mitglieder gegen-wärtig sind.

8Z- Dem hohen National-Gerichtshof sieht dasRecht zu, Zahlungsfristen, Schutzbriefe und alle andereDispensationen, welche die Gesetze ihm erthcilen werden,zu bewilligen.

86. In allem, was die Zahl und die Organisationder Gerichtshöfe und Tribunale, sowohl civil- als mi-litairische, betrifft, ist es dem Gouvernement Vorbehal-ten, in der Folge der Versammlung Ihrer Hochmögen-den solche Reformen oder Modificauonen vorznschlagen,welche die Erfahrungen als wünschenswert!) gezeigthaben.

Eid der Mitglieder des gesetzgebendenCorps.

Ich gelobe und schwöre, daß ich als Mitglied desgesetzgebenden Corps, der konstitutionellen Acte gemäß,aus allen meinen Kräften dazu beitragen werde, dasInteresse des batavischen Volkes zu befördern, und daßich treu und mit Eifer alle Pflichten erfüllen will, diemir in dieser Beziehung obliegen, ohne mich je gutwil-lig noch mit Gewalt, durch Begünstigung oder Ungnade,durch Versprechungen oder Geschenke, oder durch irgendetwas, davon abwendig machen zu lassen."

So wahr mir Gott der Allmächtige helfe!