Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
234
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Frankreich.

den für die Soldaten § 86. und 87 . festgesetzten Jahr-gcldern und Belohnungen der Einfluß eines Militair-chcfs auf die Abfassung der Constitution, wenn gleichaus den vorigen Constitutionen es unverrückt stehenblieb: daß die bewaffnete Macht sich im Stande desGehorsams befinde und kein bewaffnetes Corps berath-schlagen dürfe. Selbst die frühem wohlwollendenBestimmungen in Hinsicht der öffentlichen Erzie-hung unb des öffentlichen Kultus wurdennicht wicderhohlt; nur des Nationalinstitutsward mit wenigen Worten gedacht.

Aus allem diesem erhellt, daß zwar diese vierte Con-stitution viele Mangel und Lücken der vorhergehendenzweckmäßig beseitigt, aber durchaus nicht alle Bedin-gungen erfüllt hatte, welche die Vernunft an eine gleich-mäßig durchgeführte Staatsconstitution ergehen laßt,sobald diese den repräsentativen Charakter in seinemganzen Umfange tragen und alle Bedürfnisse und Ver-hältnisse des Staates harmonisch umschließen und befrie-digen soll.

Bald zeigte auch der Erfolg, daß diese Constitutionin vielen wesentlichen Punkten verändert und er-gänzt ward. Dies geschah durch sogenannte orga-nische Senatusconsulta, und allerdings war auchder Senat, sobald er nicht das Werkzeug der Despotieward, diejenige konstitutionelle Staatsbehörde, vonwelcher die Veränderungen und Ergänzungen der Con-