Druckschrift 
1 (1817)
Entstehung
Seite
119
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Zweite Constitution vom 24. Juny 179z. 119

an der Gesetzgebung, so wie der Ernennung seiner Be-vollmächtigten, oder feiner Agenten.

30. Die öffentlichen Verwaltungen sind ihrer Naturnach temporair; sie können nicht betrachtet werden alsAuszeichnungen, noch als Belohnungen, sondern alsVerpflichtungen.

Zi. Die Vergehungen der Bevollmächtigten desVolkes und seiner Agenten sollen nie unbestraft bleiben.Keiner hat das Recht, sich für unverletzbarer zu halten,als die übrigen Bürger.

32. Das Recht, bei den öffentlichen Behörden Ge-suche anzubringen, kann in keinem Falle untersagt, auf-gehoben und eingeschränkt seyn.

ZZ. Der Widerstand gegen Unterdrückung ist dieFolge der übrigen Menschenrechte.

Z4. Unterdrückung der Gesammtheit der Gesellschaftist es, wenn auch nur eines ihrer Glieder unterdrücktwird. Unterdrückung jedes einzelnen Gliedes tritt ein,wenn die ganze Gesellschaft unterdrückt wird.

55, Wenn die Regierung die Rechte des Volkesverletzt; so ist die Jnsurrection des Volkes und jedeseinzelnen Theiles desselben das heiligste seiner Rechte unddie höchste seiner Pflichten.

Unterzeichnet, ColloL D'Herbois, Präsident;Durand Maillane; Ducos, Möaulle, CH. de laCroix, Gossuin, P. A. Laloy, Secretaire,

Verfassungs-Urkunde,

Von der Republik.

i. Die französische Republik ist Eine und im-theilbar.