Nordamerika.
Eilst er Artikel.
Die Benennung gewisser Rechte in der Constitutionsoll nicht als eine Verneinung oder Vernachlässigung an-derer vom Volke beibehaltencr Rechte gedeutet werden.
Zwölfter Artikel.
Die Rechte, welche die Constitution den vereinigtenStaaten nicht übertragt, oder die sie den Staaten nichtuntersagt, sind den rcspcctiven Staaten oder dem VolkeVorbehalten.
So war also bereits in der nordamerikanischen Con-stitution die Trennung der gesetzgebenden, richter-lichen und vollziehenden Gewalt practisch realisirt, bevorin der ersten französischen Nationalversammlung dieseGegenstände erörtert wurden. Die Gewalt des Präsi-denten ist nicht unbedeutend, aber doch gesetzlich be-schränkt; auch kann derselbe, nach vierjähriger Leitungdes Staates, von neuem gewählt werden, sobald er dieöffentliche Meinung für sich behält. So war Was-hington, durch zweimal wiedcrhohltc Wahl, 12 Jahrehindurch der erste Präsident des nordamerikanischen Frei-staates^ — Die Constitutionen der einzelnen nord-amerikanischen Staaten findet man im vierten Theilevon David Ramsay's Geschichte der amerikanischenRevolution, S. 6z — 233. Sie sind in vieler Bezie-hung interessant und lehrreich, aber doch zu ausführlich,um hier emen besondcrn Platz zu erhalten.