Nordamerika.
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finden soll; noch daß auch der nordamcn'kam'sche Frei-staat selbst übergangen werden darf, wenn von den Ver-hältnissen des europäischen Staatenspsiems überhauptgehandelt wird.
War Anfangs die Verbindung der vereinigten Staa-ten von Nordamerika das Werk der Noch und des dro-henden Augenblicks gewesen; so fanden die Zöglinge derbrittischen Politik bald, nachdem der Pariser Friede(1783) die Integrität und Selbstständigkeit des Frei-staates gesichert hatte, daß die Constitutionen der iZeinzelnen damals vereinigten Staaten nicht ausrcichten,wenn das Ganze als ein organischer politischer Kör-per erscheinen sollte, weil der Congreß bis dahin nurein diplomatisches Corps gewesen war, der auf das In-nere der einzelnen Staaten wenig wirken konnte. Soentsagten am 17. Sept. 1787 die einzelnen Staatenihrer Souverainetat theils in allen Fällen, welche ihreäußern Verhältnisse betrafen; theils auch in vielender wichtigsten Angelegenheiten der inner« Regierung,und übertrugen sie einer Uni 0 nsregierung, obgleich,wie in dem helvetischen Frcistaate, jeder einzelnenordamerikanische Staat noch seine besondere Verfassungfür sich behielk
Constitution der vereinigten Staaten
vom 17. September 1787.
Um eine vollkommene Union zu schließen, um Ge-rechtigkeit und innere Ruhe zu befestigen, für die ge-