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1 (1817)
Entstehung
Seite
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Einleitung.

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von einander ab, und allerdings scheint entweder dievollkommenste Form für die Organisation der exe-kutiven Gewalt noch nicht aufgcfundcn zu seyn, od'erdoch wenigstens eine allgemeine deshalb festzusetzendeForm der Eigenthümlichkeit der verschiedenen Völkerund Staaten nicht anzupasscn. Es scheinr, nach denResultaten, welche bisher über die gelungenen und fehl-geschlagenen Versuche der neuen Constitutionen gezogenwerden können, für die exekutive Gewalt eine größereVerschiedenheit und Mannigfaltigkeit der einzelnen, mitden Functionen dieser Gewalt beauftragten, Behördengedenkbar, je nachdem die frühere Vcrfassungs-undVcrwaltungsform eines Staates, und je nachdem dereig enthümliche Charakter dieses oder jenes Vol-kes diese Verschiedenheit und Mannigfaltigkeit verlangt.Nur so viel scheint bereits als reines Resultat ausden gemachten Experimenten sich zu ergeben: die un-beschrankte Souvcrainctät ist unvereinbar mit demCharakter repräsentativer Staatssormen; dieMinistermüssen verantwortlich, und im Staatsrathe soviele Sektionen vorhanden seyn, als es Hauptzwei-g e der Staatsverwaltung gibt. Bei dem möglichenWechsel der Individuen in dem Ministerium und imStaatsrathe, und selbst auf dem Throne, ist ein Se-nat das wohlthatige permanente Collegium, dasdie Festigkeit der Constitution gegen alle innere Crschüt-terung und gegen jeden Gewaltstrcich garantirt, und vonwelchem alle zeitgemäße Fortbildungen und Er-gänzungen der Constitution ausgchcn und veranlaßt

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