Vorrede.
Friedensschlüsse, welche durch den nächstfolgendenaufgehoben und in allen ihren Grundbedingungenverändert wurden.
Wenn also schon an sich das wissenschaftliche Be-dürfniß und die Zweckmäßigkeit einer vollständi-gen Sammlung aller neueuropäischen Constitutio-nen keinem Zweifel unterliegen dürfte; so scheintauch der über alle kultivirte europäische Völker ver-breitete Geist und Sinn in unserm Zeitalter, dessenSehnsucht nach konstitutionellen Formen dochschwerlich verkannt und abgeläugnet werden kann,eben jetzt über das Zeitgemäße einer sol-chen Sammlung zu entscheiden. Denn wenn fürdie Staaten kein wichtigeres Experiment gedachtwerden kann, als eine neue, oder doch eine, nachden Verhältnissen der Zeit und nach den individuel-len Bedürfnissen und Kulturgraden der einzelnenVölker um- und fortgebildete Constitution;so verlangt ein solches politisches Experiment nichtallein die genaueste Kenntniß und Berücksichtigungder individuellen Bedürfnisse des einzelnen Volkes,dem eine Constitution gegeben, oder dessen Constitu-tion umgebildet werden soll; es darfauch diegroßeLehre der Geschichte in Hinsicht der versuchten,der bereits wieder erloschenen, und der noch bestehen-