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Art des Weltseins angesehen wird, der gegenüber alles qualitativbestimmte Sein zurückzutreten hat. Darauf müssen wir etwas ein-gehen.
Der Unterschied von Quantität und Qualität wird so gefaßt,daß er mit dem von „Wesen“ und „Erscheinung“ zusammenfallensoll, und dann erhält die mechanistische Ontologie des Materialismuszugleich metaphysischen Charakter. Wenn sie erklärt, das„wahre“ Sein bestehe aus einer nur quantitativ bestimmten Welt,so muß diese Ansicht deswegen als metaphysisch oder übersinnlichbezeichnet werden, weil sich das nur Quantitative der sinnlichenWahrnehmung entzieht. Im Gegensatz zu ihm ist alles qualitativbestimmte Sein, das wir sinnlich wahrnehmen, dann als bloße „Er-scheinung“ zu betrachten. Es gibt noch immer Denker, die solcheAnsichten für geradezu „selbstverständlich“ halten, wenigstenssoweit die Körperwelt in Betracht kommt, und doch verträgt dieQuantifizierung des Körperseins, falls sie als Metaphysik genommenwird, keine Kritik. Das, was sie für das „wahre“ Sein hält, stelltlediglich eine begrifflich herausgelöste Seite dersinnlich realen Körperwelt dar, von der erst nachgewiesen werdenmuß, daß sie, auch für sich genommen, das Prädikat „wirk-lich“ verdient, und ein solcher Nachweis dürfte schwer zu führensein. Sinnlich wirklich ist an der Körperwelt immer nur das nichtlediglich quantitativ, sondern zugleich qualitativ bestimmte aus-gedehnte .Sein. An diesem Begriff der Körperwelt müssen wir inder Ontologie festhalten. Die farbigen ausgedehnten Flächen z. B.sind in ihrer Farbigkeit ebenso körperlich wirklich wie in ihrerAusgedehntheit.
Trotzdem hat die Trennung des quantitativ und des qualitativBestimmten große Bedeutung, sobald die Art in Betracht kommt,in der die Wissenschaft von den Körpern ihr Sein unter Be-griffe bringt. Sobald man eingesehen hat, daß Begriffe nichtAbbilder der Gegenstände zu sein brauchen, über die wir mit ihnenWahres aussagen, entstehen keine Schwierigkeiten x ). Noch immerarbeitet die Physik, sobald sie das körperliche Sein von sich auszu begreifen sucht, so, daß sie die quantitativen Bestimmungenals das ansieht, was für sie „wesentlich“ ist, und ihnen gegenüber
1) Vgl. oben § 6, S. 30 ff.