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war, dass allmälig bei Weitem der grössere Theil der Be-völkerung vom alten katholischen Glauben sich abgewendethatte, ohne einen neuen zu bekennen. 1 ) Diesen Verhältnissenim Allgemeinen entsprachen auch die Zustände der Univer-sität, ja sie fanden bei dieser sogar einen noch vielfachstärkeren Ausdruck.
Die Verbindung der Universität mit dem römischenStuhle war ziemlich gelöst. Kirchliche Fragen wurden vonihr nicht unmittelbar, sondern durch die Regierung ver-handelt. Uebrigens wurde selbst im Aeussern der Scheinund die Form eines Zusammengehörigseins mit Rom ver-mieden. Da die theologische Facultät damals nur nochdurch zwei jesuitische Professoren dem Namen nach, kaum be-achtet, existirte, so wurden bald die drei übrigen Facultäten,welche grösstentheils aus Protestanten oder dem Protestan-tismus geneigten Professoren bestanden, in den Universitäts-angelegehheiten allein entscheidend.
Kaiser Maximilian IL sah sich schon in seinem erstenRegierungsjahre (5. September 1564) veranlasst, anzuordnen,dass bei den Doctorpromotionen die Ablegung des von KaiserFerdinand vorgeschriebenen Eides bezüglich des Glaubens-bekenntnisses nicht mehr auf Römisch-(katholisch) zulauten habe, sondern dass nur zu erklären sei, dass man derkatholischen Kirche angehöre. 2 )
Im grellen Widerspruche mit dieser Verfügung standdie Bulle des Papstes Pius IV. (13. November 1564), welchefür jeden Graduanden die Ablegung des römisch-katholi-schen Glaubensbekenntnisses verlangte, welcher päpstlichen
im Jahre 1575 fand ein derartiges Begräbniss eines lutherischen Stu-denten statt, wobei der Rector und mehrere Professoren zugegen waren.Conspect. III. p. 26.
') Diese Zustände sind geschildert bei Kink I. ' S. 308—318.
2 ) Kink II. Nr. 68, S. 410.