Rector Victor Gamp und der juridische Doctor MartinusCapinius, beigenannt der Siebenburger. Man errichtete inhöchst tumultuarischer Weise eine neue Landesordnung miteinem Ausschuss von sechzehn Mitgliedern, welcher die Re-gierung führte, den habsburgischen Fürsten zu huldigen ver-weigerte, über die Kammergüter und landesfürstlichen Ein-künfte verfügte, neue Münzen prägen Hess und andereWillkürlichkeiten und Gewaltacte sich erlaubte. Die Uni-versität nahm zwar im Ganzen eine neutrale Stellung ein,machte aber dadurch ihre geringe Anhänglichkeit an das alteRegiment offenkundig.
Die anarchischen Zustände in Wien dauerten bis zurAnkunft des Infanten Erzherzog Ferdinand, der nach An-tritt der Regierung über die österreichischen Länder (imSommer 1522) in Wiener-Neustadt über die Häupter der Em-pörung zu Gericht sass und dieselben als offenbare Rebellenund Hochverräther durch das Schwert hinrichten Hess, unterdenselben auch den Doctor Martinus Capinius, während derfrühere Rector Victor Gamp als minder schuldig nur aufeinige Jahre von der Hochschule entfernt wurde. 1 )
Zu den bürgerlichen Unruhen und anarchischen Zu-ständen war ein weiteres Uebel hinzugekommen, welches so-wohl die Wiener Bevölkerung, wie auch die Universität inihrer Thätigkcit und ihrem Verkehre lähmte und in grosseAufregung versetzte. Eine furchtbare pestartige Epidemieraffte im Jahre 1521 in wenigen Monaten Tausende vonWiens Bewohnern dahin. Um dem allgemeinen Verderbenzu entgehen, flüchteten Professoren wie Studenten aus derverpesteten Stadt, und da auch keine neuen Scholaren kamen,mussten die Vorlesungen ausgesetzt und die verödeten Hör-säle geschlossen werden.-)
i) Vgl. meine Gesch. der Univ. Wien II. S. 186 f 11.*■) Die Rhein. Nat. Matrikel gibt zum Jahre 1521 an: „Nemo in-scribendus venerat. Nam quisejue ut saluti suae consuleret vitam