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2 (1854)
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145
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Mucilago Cydoniae.

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Verbindung die Erinnerung an traurige Ereignisse zurückruft, so ist bei der Re-ceptur darauf zu sehen, dass nichts mit diesem Gerüche behaftet werde, wasdavon frei sein nmss und kann. Es ist deshalb zweckmässig, den Moschus selbstund alle dazu gehörigen Gegenstände in einem besonderen Kästchen aufzube-wahren , und dieses selbst getrennt von anderen Repositorien unterzubringen.Ich habe dazu folgende Einrichtung getroffen. In einer Fensternische, worindie 24 Receptschiebladen sich befinden, ist die 25ste Lade für den Moschus be-stimmt. Dieser Kasten enthält einen Blechkasten, welcher ihn vollkommen aus-füllt, und dessen Deckel sich zur Hälfte mit einem Charnier aufklappen lässt.In diesem Kästchen befindet sich, durch Querfächer abgetheilt:

1) der Moschus selbst, in einem Glase mit Glasstöpsel verschlossen, unddieses Glas mit einem Blechbüchschen (s. Pharm. Technik, 2. Aufl. S. 15,Fig. 11) eingeschlossen. Es ist dadurch eine mechanische Verletzungvermieden und das Abfallen des Stopfen und das Verriechen unmög-lich gemacht.

2) Ein Porcellanmörser mit Ausguss und Pistill, beide mit dein Namen«Moschus" bezeichnet.

8) Eine Wage mit einem Etui.

4) Besondere Gewichte bis zu 2 Drachmen.

5) Sechs bis acht Kartenblätter, als Pulverschiffchen, beschrieben »Mo-schus«.

ß) Zwei beinerne Löffel und ein solcher Spatel, einzeln mit dem Namen"Moschus« deutlich bezeichnet.

Alle Arzneien, worin Moschus vorkommt, werden in dem dazu bestimmtenMörser ausschliesslich angefertigt, dagegen auf der Moschuswage nur der Mo-schus selbst gewogen, und die Vertheilung der Pulver darin vorgenommen. Nachjeder Bereitung einer moschushaltigen Arznei hat sich der Receptarius die Händemit Seife oder noch besser mit etwas Spiritus saponatus zu waschen, und derMoschuskasten wird erst wieder in sein Gefach gestellt, wenn der Mörser ge-putzt und cinrangirt ist. Bei dieser Vorsicht wird niemals eines der dazu ge-hörigen Utensilien fehlen, und man wird von anderen Kunden nicht den Vor-wurf hören, dass die Arzneien den Geruch des Moschus angenommen hatten.

Der ganze Vorrat!] des Moschus darf nicht eiugelässt sein, sondern es mussnoch eine zweite Portion vorhanden sein, damit er nicht plötzlich defeet werde,und ein so ganz eigenthümlich und energisch wirkendes Mittel in dringlichenFallen in genügender Menge nicht etwa könne gereicht werden.

Mucilago Cydoniae. Dmttenfd)letm.

Nimm: Quittensamen, unzerstossen, eine Drachme,giesse dazu

Bosenwasser, acht Unzen.Sie sollen, zuweilen umgeschüttelt, einige Stunden stehen und dann colirtwerden.

Der Quittenschleim ist sehr der Fäulniss unterworfen; er darf daher nichtgrösserer Menge angefertigt werden, als der muthmassliehe Verbrauch erlaubtM ohr, Commentar. II. 10

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