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Bernatzik-Vogl's Lehrbuch der Arzneimittellehre : mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen und deutschen Pharmakopoe
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8
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Formen, Verordmmgs- und Anwendungsweise der Arzneien.

Verwechslungen von Arzneien kommen in Apotheken, wie auch im Hause desPatienten häufig genug vor, im letzteren Falle gewöhnlich dann, wenn neben internzu verabreichenden Arzneien gleichzeitig extern anzuwendende verordnet wurden, welcheoft giftig wirkende Substanzen enthalten (s. oben).

Bei der Expedition von Medicainenten zum ausser liehen Gebrauch sind diebetreffenden Aufnahmsgefässe lind Behälter mit Etiquetten aus rothem Papier, bei derExpedition von Arzneien zum innerlichen Gebrauch mit Etiquetten aus weissemPapier zu versehen.

In Deutschland sind die Apotheker verpflichtet, alle extern anzuwendendenArzneien dadurch kenntlich zu machen, dass sie auf blauem Papier, worauf das Wort„äusserlich" gedruckt ist, signirt werden, was selbst dann nicht verabsäumt werdendarf, wenn Volksheilmittel aus der Apotheke im Handeinkauf entnommen werden.

Zur Vermeidung von Missgriffen in den Apotheken enthält sowohl Ph. Austr. inTab. I, wie auch Ph. Germ, in Tab. B ein Verzeichniss jener arzneilichen Substanzen,welche wegen ihrer schon in sehr kleinen Mengen toxischen Wirksamkeit vorsclirifts-mässig unter besonderem Verschluss aufs vorsichtigste zu verwahren und in Tab. II,beziehungsweise Tab. C diejenigen, welche von anderen getrennt zu halten sind.

Zur Aufnahme und Aufbewahrung dieser stark wirkenden Arzneimittel in derApotheke sind mit der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 18. Mai 1898 Glas*gefässe mit kreuzförmig eingeschnittenem und geschliffenem Stöpsel eingeführt. DieseStandgefässe sind mit einer Signatur in dauerhafter, unverlöschlich fixirter oder ein-gebrannter Schrift auf der Vorderseite des Gefässes und auf dem Glasstöpsel, liierausserdem mit der Maximaldose des betreffenden Arzneimittels zu versehen. Die Signaturist für die in Tab. I angeführten Mittel mit weisser Schrift auf schwarzem Grunde, fürjene der Tab. II mit rother Schrift auf weissem Grunde auszuführen.

Beispiele einfacher Arzneiformeln.

3. Ep,

Salis Carolini factit.

50,0.

Da in scatula.

S. 2 Theelöffel voll in einemGlas heissen Wassers gelöst., am Morgen in kurzen Ab-sätzen zu verbrauchen.

(Habituelle Kothstauung,Cholelithiasis, beginnendeFettleber etc.)

4. Rp.Antipyrini

(decigrammata quinque) 0,5.Dentur tales doses Nr. 5 in

capsulis amylaeeis.

5. 2stündlich 1 Pulver zunehmen.

(Migrän, typhöse Fieber, acu-ter Gelenkrheumatismus.)

5. Bp.

Natrii salicylici

1-0.

Da in Charta.

Dentur tales doses Nr. 5.

S. 3stündlich 1 Pulver inZuckerwasser zu nehmen.

(Artlirophlogosis rheumatica,Cystitis, fieberhafte Zu-stände etc.)

6. Kp.

Aquae Calcis

Da in vitro.

100,0.

S. 3 Mal im Tage je '/„ in1 Glase Milch zu nehmen.

(Pyelitis, chronischer Blasen-katarrh.)

7. Bp.

Extr. Hydrastidis Canadens.fluid. 15,0.Da in lagena.S. 4 Mal täglich 15 bis

20 Tropfen in Rothwein

zu nehmen.(Metrorrhagien.)

8. Bp.Tinct. Goto

10,0.Da in lagenula.S. 4 Mal im Tage 10 Tropfenin Salepschleim zu nehmen.(C'hron. Diarrhoe.)

9. Bp.Kosini

0,5.Dentur tales doses Nr. o in

capsulis amylaeeis.S. 7.,stündlich 1 Pulver.(Taenia.)

10. Bp.

ülei Terebmthinae rectif.gutt. 10.

Dispensa tales doses in cap-sulis gelatinosis Nr. 20.

S. 3—4stündlich 2 Kapselnzu nehmen.

(Haemoptoe.)

11. Bp.Chlorali hydrati

(decigr. quindeeim) 1,5

Da in Charta paraffinata.

Disp. tales doses Nr. 2.

S. Nach Bericht. (Je 1 Dosisin Milch gelöst, halbstündl,im Klystier anzuwenden.)

(Tetanus, Eclampsia gravi-darum etc.)

12. Bp.

Hydrargyri chlorati mitisbene laevigati 3,0.

Da in Charta laevigata.

S. Zu Händen des Arztes.

(Zum Bestäuben des Augesbei Conjunctivitis pustu-losa.)

13. Ep.

Olei Pini Pumilionis aeth.

15D.Da in vitro.S. Zur Inhalation, 2 Mal

täglich.(Mittels des Bruns'>v\u:n

Fläschchens: Bronchial-

blennorrhoe, Emphysem

der Lunge.)

14. Bp.Spiritus Saponis kalini

Da in vitro.

S. Zum Einreiben.

(Ekzem, Psoriasis etcO

50,0,