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1 (1913)
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dieses Stadium erst später. Jetzt wurde der Versuch wiederholt, nachdemsowohl der auf 70° erhitzte, als der unerhitzte Auszug; lOfach verdünntworden waren. Auch jetzt trat in allen Gläschen, welche 25 ccm der Aus-züge enthielten, völlige Agglutination des Taubenblutes ein, nur wurdedas Ende des Prozesses erst nach 16 Stunden erreicht. Parallelversuche mitMeerschweinchenblut fielen sogar noch schlagender aus, da hier auch diebeiden Proben mit je 1 ccm Auszug, entsprechend 20 mg Kuchenmehl, Ag-glutination lieferten.

Diese Versuche beweisen, dass in dem fraglichen Erd-nusskuchen reichlich Pulver von nicht denaturiertenKizinussamen enthalten ist und nicht etwa nur Schalen-bestandteile. Die Agglutination kann auch nicht auf Erdnuss-phasin geschoben werden, denn dieses reagiert mit Taubenblutüberhaupt nicht; ferner hätte es durch das Erhitzen auf 70 °unwirksam geworden sein müssen.

Um auch toxikologisch die Giftigkeit darzutun, machte ichnoch folgenden Tierversuch.

Ich spritzte einem Kaninchen von etwas über 2000 g am 20. Maium 3 Uhr 5 ccm des unverdünnten, auf 70° erhitzten Auszuges unter dieHaut des Rückens. Am 21. Mai frass es nicht mehr und am 22. Mai vor-mittags 10 Uhr 45 Minuten starb es nach einigen leichten Krampfanfallen.Der Harn des 21. Mai enthielt bereits Eiweiss; der des 22. Mai auch reichlichZylinder.

Die sofort nach dem Tode vorgenommene Sektion ergab sulzigesOdem und einzelne Hämorrhagien in der Umgebung der Einspritzstelle.Sonstige makroskopische Organveränderungen nicht nachweisbar. Mikro-skopisch im Gefrierschnitt in den Harnkanälchen reichliche Zylinderwahrnehmbar.

Da Erdnusskuchenauszug, namentlich bei 70 ° gehaltener.gar keine Wirkungen hat, kann der Tod des Kaninchensnur auf beigemischte Eizinussamenbestandteile bezogenwerden. Die Veränderungen an der Einspritzstelle und in denNieren sprechen auch für Rizinus. Ein halbes Gramm des frag-lichen Erdnusskuchens war hier die letale Dose pro KilogrammKaninchen; die Giftigkeit des Kuchens ist also beträchtlich gross.

Eigentlich genügen die vorstehenden Versuche, um denEinwand des Prof. Schmidt zu widerlegen. Um die Reinigungdes Giftes, soweit dies überhaupt möglich ist, durchzuführen,wurde jedoch noch eine zweite Versuchsreihe angeschlossen, inder das Rizin von Erdnussbestandteilen auf biologischemWege befreit und dann von neuem auf seine Wirksamkeit ge-prüft wurde.