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1 (1913)
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V. Über den Nachweis des Rizins in Futtermitteln, welchekeine anderen Agglutinine enthalten.

Ich rede im nachstehenden fast nur von solchen Futter-mitteln, in welchen ich seihst auf Wunsch von Land-wirten oder von Versuchsstationen Rizinus nachzuweisengehabt habe.

1. Weizenausreuter, in der Schweiz Weizenausmahletengenannt, hatten in einem Falle, wo man mich von Bern auszu Rate zog, den Tod von zwei Pferden und schwere Er-krankung eines dritten zur Folge gehabt. Das Resultat derin Bern vorgenommenen toxikologisch-chemischen und der mikro-skopisch-botanischen Untersuchung war ein negatives gewesen.Wohl aber Hess sich das Gift auf folgende Weise nachweisen.

40 g der übersandten Ausreuterprobe wurden in der Reibschale mitetwas Toluol zerrieben und mit der fünffachen Gewichtsmeuge pbysiol. Koch-salzlösung- 12 Stunden lang bei 38° nach Zusatz von noch 1 ccm Toluol dige-riert, dann der Brei mittels Natriumkarbonat neutralisiert, abgepresst, filtriertund das Filtrat sofort mit dem gleichen Volumen Alkohol gefällt und derentstehende Niederschlag sofort auf einem Saugfilter gesammelt. Das Filtratwird für den Fall, dass der erste Niederschlag nichts ergeben solltesofort nochmals mit Alkohol und zwar mit dem doppelten Volumen desFiltrates gefällt und der Niederschlag II wie No. I behandelt. Die ab-gesaugten Niederschläge wurden mit Äther nachgewaschen und sodann inje 40 ccm physiol. Kochsalzlösung gelöst. Da mit der Lösung von Nieder-schlag I alle Reaktionen gelangen, wurde die Lösung von Niederschlag IInicht verwendet. Je 5 ccm der Lösung von I wurden mit je 5 TropfenMeerschweinchen-, Kaninchen- imd Menschenblut versetzt.

Es erfolgte überall und damit war der Beweis derRizinanwesenheit erbracht totale Agglutination binnen wenigerStunden. In Bern wurden analoge Versuche mit Kaninchen-und Schweineblut mit positivem Erfolg gemacht. 5 ccm, dievon mir einem Kaninchen (1600 g) subkutan eingespritzt wurden,töteten es binnen 40 Stunden. Die Sektion zeigte sulzigesÖdem der Injektionsstelle und Schwellung der Plaques. DieserVersuch wurde mit gleichem Erfolg auch in Bern angestellt.Damit ist erwiesen, dass das in den Ausreutern an-wesende Rizin nicht nur seine agglutinierenden, sondernauch seine toxischen Eigenschaften bewahrt hatte.In Bern wurde ferner ein nach meinen Angaben hergestellterAuszug mit Alkohol gefällt, wieder gelöst und mit Antirizin-serum versetzt. Er gab Trübung, während die Auszüge ausanderen Futtermitteln keine Trübung ergaben. Damit ist er-