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1 (1913)
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art daraus dargestellt. Sie enthält 10.44 % Wasser und 7.36 %Asche. Der in Kochsalzlösung unlöslich gewordene Teil ist inder nachstehenden Tabelle jedesmal ebenfalls mit in Abzug ge-bracht worden. Das Phasin entpuppte sich bei den Versuchenals Hämolysin. Die Tabelle enthält meine Ergebnisse. Ichbemerke jedoch, dass bei einigen der hier angeführten Blutartendie hämolytische Wirkung manchmal ausblieb, nie aber in Ag-glutination umschlug.

Tabelle XI.Übersicht über die Wirkungen des Hämolysins des Besenkrautes.

Nummer

B 1 u t ar t:

Grenze der totalenHämolyse

1

Katzenblut..........

1:22 800

2

1:22 800

3

Taubenblut..........

1:11 490

4

1:11 490

5

1: 7 835

6

Hundeblut..........

1: 7 815

7

1: 4 690

8

Ziegenblutkörperchen ......

1: 2 280

9

Kalbsblut..........

1: 1140

Rinder- und Hammelblut wurden von den hier in Be-tracht kommenden Dosen nicht beeinfiusst.

Erhitzen für eine Stunde auf 70° machte diesesPhasin unwirksam. Eine Unterscheidung von saponin-artigen Stoffen würde also durch Erhitzen auf dieseTemperatur leicht zu ermöglichen sein.

XII. Über Pseudoagglutination.

Von der durch die in Kapitel I X beschriebenen Stoffeentstehenden echten Agglutination der roten Blutkörperchen istdie Pseudoagglutination bezw. Ausflockung biologisch scharf zuunterscheiden.

Alle giftigen, echten, vegetabilischen Agglutinine scheinenbei Einfuhr steigender Dosen im Warmblüterorganismus dieBildung eines spezifischen Antiagglutinins anzuregen und ihreLösungen dürften sämtlich, mit diesem spezifischen Antiagglutininzusammengegossen, im Beagenzglas einen Niederschlag bilden.Wie weit ungiftige Agglutinine des Pflanzenreiches Anti-