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Zur Psychologie der logischen Grundthatsachen
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hinlänglich bekannt, und Urtheile, welche sie betreffen, haben nichtden Zweck, neue Begriffe zu beschreiben, sondern über alte Begriffeund ihre Beziehungen Behauptungen aufzustellen, die betreffendeÜberzeugung auszusprechen.

Unter Begriffen verstehe ich hier aber Begriffe im wissen-schaftlichen Sinne, also Begriffe, welche Classen von Gegenständen,Eigenschaften, Zuständen zusammenfassen. Es wurde schon an einemfrüheren Orte angedeutet, wie das einzelne Wort dazu gelangt,einen wissenschaftlichen Begriff, also einen Qualitätencomplex zubezeichnen. Ebenso wurde schon oben bemerkt, dass die wissen-schaftlichen Begriffe nicht Bestandtheile, sondern Gegenstände desDenkens sind. Die Vernachlässigung dieser Umstände hat aber beiBetrachtung der Urtheile die allermeiste Verwirrung verursacht.

Es ist nämlich klar, dass in Betreff dieser Begriffe, welche fastausschließlich classificatorischen und systematischen Zwecken dienen,zweierlei Behauptungen aufgestellt werden können. Es kann näm-lich 1. die Zugehörigkeit eines Merkmales zu einem Merkmalscom-plexe und 2. die Über- oder Unterordnung zweier Merkmalscom-plexe behauptet werden. Dieser Unterschied tritt am deutlichstenin der doppelten Art der Definition hervor. Es kann ein Begriffdefinirt werden einmal durch taxative Aufzählung aller ihm eigen-thümlichen Merkmale, und dann durch Angabe des ihm überge-ordneten Begriffes -und des hinzutretenden unterscheidenden Merk-males. Mit anderen Worten, es kann ein Begriff bestimmt werdenin Bezug auf seinen Inhalt oder in Bezug auf seinen Umfang.

Nun ist es bekannt, dass die herkömmliche Logik das Schwer-gewicht auf die letztere Seite gelegt hat und ihr Bestreben daraufrichtete, jedes Begriffsurtheil als ein Subsumptionsurtheil auszudeuten.Gegen diesen Unfug haben sich in neuerer Zeit gewichtige Stimmenerhoben, vor allem J. St. Mill 1 ) und Wundt. 2 ) Kann ich auch nichtso weit gehen wie der Erstere, welcher meint, kein Satz, der eineinhaltliche Auffassung zulasse, dürfe umfänglich verstanden werden,so stimme ich doch dem letzteren zu, wenn er sagt: »Es entbehrtjeden Sinnes zu sagen, irgend eine Eigenschaft sei etwas allge-meineres, als das Ding, das (sie) besitzt . . .«

Uns aber interessiert hier zumeist die Form solcher Urtheile,als deren Beispiel wir die beiden Sätze ansehen wollen: der Karpfenist beschuppt, und: der Karpfen ist ein Fisch.

*) J. St. Mill, Exam. etc. pag. 419ff.

") Wundt, a. a. O. pag. 9lß*.