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Italien werde verlassen können und daß ihm der Weg nach Deutsch-land nicht mehr länger verschlossen sein dürfe.
Allein da war die andere Frage, wie weit Heinrich IV. nachden sieben Jahren der Abwesenheit, innerhalb deren ihm in ItalienSohn und Gemahlin abtrünnig gemacht worden waren, den Bodendes deutschen Reiches für sich zuverlässig sicher finden werde undob sich da eine kräftig ausreichende Uebung der königlichen Rechtewieder werde aufrichten lassen.