Verwerfung d. Investitur-Privilegs dch. d. Concil; Mittheilung an Heinrich. 2Z5
Jetzt stand Bischof Gerhard, in seiner Eigenschaft als agui-tanischer Legat, auf und las mit allgemeiner Zustimmung desPapstes und des ganzen Concils vor der Versammlung die fest-gestellte Erklärung vor: „Jenen Gnadenbrief, der nicht ein Gnaden-brief, sondern in Wahrheit ein Schandenbrief °) genannt werden muß,der zum Behuf der Befreiung der Gefangenen und der Kirche vondem Herrn Papst Paschalis durch die Gewaltthat des Königs Heinricherpreßt worden ist, verdammen wir Alle, die in diesem heiligenConcil mit dem Herrn Papst versammelt sind, nach kanonischerPrüfung und kirchlicher Machtvollkommenheit, durch das Urtheildes heiligen Geistes, und mir entscheiden, daß er ungültig sei, underklären ihn gänzlich für nichtig und erklären ihn durchaus in denBann, damit er kein Ansehen und keine Wirksamkeit habe. Under ist deßwegen verdammt, weil in diesem Schandenbrief enthaltenist, daß ein durch Geistlichkeit und Volk kanonisch Erwählter vonniemandem geweiht werde, wenn er nicht vorher vom Könige in-vestirt ist, was gegen den heiligen Geist und die kanonische In-stitution verstößt". Nach Verlesung dieses Schriftstückes stimmtedie ganze Versammlung im Ausrufe überein: „Amen, Amen! Esgeschehe, es geschehe!"^
Paschalis II. gab an Guido, den Erzbischof von Vienne, Kundevon den Beschlüssen des Concils, mit dem Hinweise, daß dieser vonden Teilnehmern an der Versammlung ausführlichere Nachrichterhalten könne. Er wiederholte nur kurz, daß er die Beschlüsseseiner Vorgänger, besonders Gregor's VII., befolge, und daß erverdamme, was sie verdammten, bestätige, was sie bestätigten, wassie festsetzten, festsetze, und er ermahnte Guido, das Amt seinerLegation mit Eifer zu erfüllen ^).
Aber ganz vorzüglich galt es auch, den Kaiser selbst von denVerhandlungen der Versammlung in Kenntniß zu setzen. Eben jenerBischof Gerhard, dem so lebhafter Dank für seinen feinen Rathschlag,bezeugt worden war, sollte mit einem Cardinal zu Heinrich V. sichbegeben, mit der weislich gegebenen Vorschrift, zuerst den Willendes Kaisers zu erkennen, dahin gehend, daß er die Investituren andie heilige Kirche zurückstelle, ansonst ihm der in Rom aufgestellteNathschlag kund gethan würde. Als nun Gerhard, wie in der inAngoulßme verfaßten Erzählung gerühmt wurde o), in bewunderns-
0) Diese sehr gut gewühlten Uebersehungen der sich entsprechenden Aus-drücke schlügt Gicscbrecht, III, WO, vor.
Z Am Ende von Nr. 899 steht: Ilee cnrtn ckietntn est n Oirarcko Dn-golisinensi, I,oons O^tisnsi, OreZorio Nsrraeiuensi, dunlons deonensi epi-seopis, n üoliei'to cnrckinnli titull 8nneti Hussdii (sollte das der ob. S. 226 inn. 193 gleichfalls neben Gualo genannte üobbertus ?nrisiensi8 sein?), Ors-gorio titull Lnneloruin spostolornm, coininuni alioruin eonsilio (I. 0 ., 573).
6) Dieser Brief ist durch Schum, als Beilage II zu der ob. S. 155 inn. 30 genannten Schrift, 278 u. 279, mitgctheilt.
°) Die in n. 4 citirte Erzählung fährt fort: klncuit itagus pnpas et toticoueilio, guntinus diraräns spiseopus, psr qusin veno eoclsoins oune täte eon-eiliuin rsvelnvernt, cuin gnoäain enräinali Ölvieinco (n. 1 zur Ausgabe möchte