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6 (1907) 1106 bis 1116
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1112 .

Papste die Aufrechthaltung seiner eidlichen Zusicherung, den Kaisernicht excommuniciren zu wollen, bewahrt wurde. So war derPapst aus der peinlichen Angst, in der er sich befand, sein Wortnicht brechen zu wollen und doch gegen das Investitur-Privilegiumaufzutreten, gerissen, und die Versammlung pries den gegebenenRath, daß der heilige Geist durch Gerhard's Mund gesprochenhabe 4). Die gleiche Schwäche, durch die der Papst im April desvorhergehenden Jahres sich zu dem Zugeständniß an Heinrich V.hatte leiten lassen, zeigte sich jetzt wieder, indem er, um nicht seineStellung aufgeben zu müssen und sich mit dem Concil in Einklangzu bringen, sein Wort gegenüber dem Kaiser zurücknahm, immerhinmit der Tröstung, daß das eidliche Versprechen doch nicht völligaufgehoben wurde.

Infolge dessen sprach Paschalis II. an diesem sechsten Tagevor der Versammlung zuerst ein Bekenntniß seines Glaubens aus:„Ich halte die ganze göttliche Schrift, nämlich des alten und desneuen Testamentes, das von Moses und von den heiligen Prophetengeschriebene Gesetz fest. Ich halte die vier Evangelien, die siebenkanonischen Briefe, die Briefe des ruhmreichen Lehrers, des seligenApostels Paulus, die heiligen Kanones der Apostel, die vier all-gemeinen Concilien, wie die vier Evangelien, das nikänische, dasephesische, das constantinopolitanische, das chalkedonische und dasantiochenische Concil und die Decrete der heiligen Väter, derrömischen Päpste, und besonders die Decrete meines Herrn desPapstes Gregor und des Papstes Urban seligen Angedenkens fest.Was diese gut geheißen haben, heiße ich gut; was sie gehalten haben,halte ich; was sie bestätigt haben, bestätige ich; was sie verdammthaben, verdamme ich; was sie abgewiesen haben, weise ich ab; wassie untersagt haben, untersage ich; was sie verwehrt haben, ver-wehre ich in Allem und durch Alles; und in diesem werde ich immerverharren". Darauf erhoben sich Alle von ihren Sitzen und brachtenGott und dem Papste den Dank dafür dar, daß durch Aufdeckungder Wahrheit die Ursache des Aergernisses und der Entzweiung ent-fernt sei 5).

An der in n. 1 bczeichncten Stelle heißt es von Gerhard: tzui cumRomain tendsrst, audito guod kasekalis papa eoneilium congreZassst, maximisMetis all Ilrbem tetendit; in guam gusmvis tards vsnit, tarnen residentesepiscopos cum doinino papa in coneilio invenit (hieran schließen sich die inExcurs I und ob. S. 226 in n. 191 aufgcnommcnen Stellen). Dann stehtvon Gcrhard's Rathschlag: In gua re nnllum remedium a toto coneilio in-vsuiri potsrat. dirardus episeopus sxguisitus tandem tals eonsilium dsdit,guod investituras revoeari poterant salvo saoraineoto, ita tarnen guod Im-perator (lans investituras non exeommuniearstur. (juod eonsilium omnsconeilium laudans, dixit: „Non tu loeutus es, svd Spiritus sanctus in oroiuo« (88. XXVI, 823).

Das Lreviarium fügt zur Erwähnung des Widerrufs des Investitur-Privilegiums bei: Uoegus taetum sst auetoritats bsaii Innocentii paps(Jnnoccnz I.), gui guod useessitate imminente male taotuin sst, eessantsnsesssitats mutandum precipit, et deerstis tslieis msmorie drsZorii VII.atgus drbani Romanorum poutilleum observatis (I. e., 573).