Druckschrift 
6 (1907) 1106 bis 1116
Entstehung
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1113 .

Heinrich V. hatte nach Erfurt die den Gehorsam weigerndenFürsten, den Herzog Lothar, den Pfalzgrafen Siegfried, den Mark-grafen Rudolf, den älteren Grafen Wiprecht, den Pfalzgrafen Friedrichund den Grafen Ludwig, zur Verantwortung vorgeladen. Allein siefetzten sich über diese Einladung an den kaiserlichen Hof hinweg,und so ging jetzt Heinrich V., von sehr großem Unwillen erfüllt,mit kriegerischer Gewalt, augenscheinlich schon gleich nach demWeihnachtstag, gegen sie vor. Er gab den Befehl, ihre Güter zuplündern, ihre Besitzungen mit Feuer zu verwüsten, die Burgen zuzerstören, und betheiligte sich selbst an diesen Thaten der Vergeltung *).Ganz vorzüglich hatte Bischof Reinhard von Halberstadt für seinenAnschluß an die Gegner des Kaisers zu büßen, unter denen er be-sonders mit dem Grafen Wiprecht gemeinsame Sache gemacht zuhaben scheint. Heinrich V. rückte selbst, während Reinhard ab-wesend war, gegen dessen Bischofsstadt heran, und nachdem Halber-stadt gewaltsam aufgeschlossen worden war, wurde mit allen Mittelndes Schreckens gegen den Platz vorgegangen, damit er nicht zu einemfesten Anhaltspunkt durch den Bischof, in fortgesetztem Widerstand,gestaltet werden könne: durch den Bruch der Mauern und Häuser,durch Plünderung und Brandlegung in der Stadt und den angrenzen-den Ortschaften wurde die Strafe an dem Bischof vollzogen, undspäterem Gedächtnisse wuchs in Halberstadt die kaiserliche Nieder-lage am Welfesholze zum unmittelbaren Folgenereignisse, zur Strafefür die feindliche Raserei, für die unerträgliche Mißhandlung vonWittwen und Waisen, die bei dieser Niederwerfung von Halberstadt

Ekkehard, 6bron. univ., berichtet in einer zwischen den Ooe. OL und6 etwas abweichenden Gestalt über diese Dinge, insofern als Uso. 6 die Fürstenhier aufzählt: rebsllationsm contra iniperatorsn, parant, während Oso. OLvon den prssoripti Saxonias principss sagt: Illne (so. nach Erfurt) cum . . .curiam non aäissent, und als ferner nach Ilse. OL Heinrich V. — inäiZnationsnimia cornmotus — noch iuter ipsa kssta (gemeint ist wohl die Zeit zwischenden Weihnachtstagen und Epiphanias den Befehl znm feindlichen Vorgehen gab,während Rso. 0. sagt: guos (sc. die Fürsten) ipss sing mora cum sxsroitupstsns inosnüiis (sie.) inksstars non eessavit (88. VI, 247). Die Xnnal. Ll-vanZons. fügen a. 1112 kurz hinzu: ac statin, Saxoniam üostiliter invaäit (so.Heinrich V.) (88. X, 19).