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6 (1907) 1106 bis 1116
Entstehung
Seite
233
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Berathungcn des Lateran-Concils: Eröffnungen Paschalis' II. 2ZZ

Von den Verhandlungen der drei ersten Tage liegt keine Kundevor. Am 21. März, dem vierten Tage, kam es zur Behandlungder Frage, daß die Anhänger des verstorbenen Gegenpapstes Wibert,als wären sie durch eine Erlaubniß des Papstes dazu in den Standgesetzt, die ihnen untersagten geistlichen Verrichtungen vollzögen.Da antwortete Paschalis II., daß die Excommunicirten durchausnicht im Allgemeinen von ihm absolvirt worden seien; denn bloßdie Reuigen und Genugtuung Leistenden erlangten die Gnade derAbsolution, und den Wibertisten seien die untersagten Amtshand-lungen nicht zurückgegeben, vielmehr die von den Vorgängern aufdem päpstlichen Stuhle gefällten Urtheile ihnen gegenüber ganz an-erkannt und bestätigt 2). Am fünften Tage erzählte dann der Papstden Versammelten, wie er durch Heinrich V., mit einigen Bischöfenund weiteren Cardinälen und einer großen Menge von Römern undanderen Begleitern, gefangen gesetzt worden sei und in dieser Zwangs-lage gegen seinen Willen, um dem Volke den Frieden, der Kirche dieFreiheit zu erringen, dem Könige über die Investituren eine schriftlicheEinräumung gegeben und ihm durch die Bischöfe und Cardinäle habeeidlich feststellen lassen, ihn hinsichtlich der Investituren künftig nichtzu beunruhigen und niemals den Bannspruch über ihn auszusprechen.Dazu fügte Paschalis II. bei, daß er, obschon die unter dem Eidestehenden Bedingungen von Heinrich V. und den Seinigen wenigererfüllt würden, dennoch niemals das Anathem über ihn verhängenund niemals ihn in den Investituren benachtheiligen werde. Da-gegen anerkannte der Papst osten, daß die von ihm über die In-vestituren in der Noth, nicht um seinetwillen, sondern einzig zurRettung der Kirche, aufgestellte schriftliche Urkunde, die ohne denRath und ohne die Unterschriften der Brüder gegeben wurde,eine Unrechte Handlung gewesen sei, und er wünschte gänzlich mitHülfe Gottes diese zu verbessern. Die Art und Weise dieser Ver-besserung stellte er dem Nathe und Urtheil der Versammlung an-heim, damit nicht durch einen der Kirche zugefügten Schaden seineeigene Seele der Verurteilung verfalle. Darauf wurde beschlossen,daß nach gemeinsamem Rathschlage am folgenden Tage durch Ein-gebung des heiligen Geistes eine Antwort ertheilt werden solle.

So war der letzte Tag des Concils, der 23. März, heran-gekommen.

Wie in der Geschichte der Bischöfe und Grafen von Angou-lßme nachher gerühmt wurde, war der Bischof Gerhard der klugeAuffinder des Mittels, das zwischen den für den Papst gegenüberHeinrich V. bestehenden Verpflichtungen hindurch es ermöglichte, daßdie an den Kaiser gegebene Einräumung geleugnet und dennoch dem

3) Giesebrccht, III, 834, zeigt, daß hier Paschalis II. sich mit seiner 1106zu Guastalla auf der dortigen Kirchenversammlung ausgestellten milderenHandlungsweise (vergl. ob. S. 29) in Widerspruch setzte. Itebrigens hat Nr. 400am Schluß: Itsm atinä capitnlum das e. 6 der Beschlüsse von Guastalla an-gefügt.