sen, wenn cs mir gelange, — wenn mirs möglichwürde seine Lossprechung zu bewirken — wolltest D»die Mcinigc — meine Gattin sein?"
Gesetze nicht an, so blieben sie blos verbündeteStaaten und hatten nur das Recht bei de»römischen Legionen zu dienen und kriegerischeShrenstellen bei denselben zu erlange». Eher inletzterem Fall, sollte man meinen, müsse sich nachdes Verfassers Ansicht Pompeji befunden haben, daer ihm seine eigenen Magistrate u. s. w. zutheilt.Diese waren in solchen verbündeten Städten aller-dings fast durchgängig den Römern nachgeahmt;es gab da zwei höchste Obrigkeiten, Duumvirigenannt, einen Senat, Aedile» , Prätore», Cen-soren u. s. w., so das; wenn Personen unterdiesen Titeln bis jetzt in unserer Geschichte ausge-treten sind. Solches kein Verstoß gegen historischeWahrheit ist. In ihren inner» Angelegenheitenselbstständig, konnten diese Verbündeten, wie invorliegendem Fall, auch über Leben und Tod ein-zelner Individuen entscheiden ohne vorher mitRom Rücksprache genommen zu haben. In glei-chem Grad wie die Verfassung wurden ohne Zwei-fel auch die Sitte» Roms in den Mnnicipalstad-ten affektirt, und wenn wir Gastmable, Schau-spiele u. s. w. in vorliegender Geschichte gänzlichnach römischem Brauch angeordnet finden, somöchte sich hiegegen wenig cinwenden lassen; das,aber durch das ganze Werk eine gewisse Verwir-rung hinläuft, wonach Pompeji bald beinah alsidentisch mit Rom, bald wieder als eine selbst-ständige Stadt erscheinet, wird dem Leser nichtentgangen sein. Der Uebcrsttzer.