I. Zola und die Zolaschulen.
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wurfs der Großstädte, der aus Arbeitsscheu und GewinnsuchtUnsittlichkeit gewerbsmäßig betreibt und dieses Gewerbe involler Zurechnungsfähigkeit, blos aus Arbeitsscheu und Gewinn-sucht, gewählt hat. Zu ihrer Beurtheilung ist nicht die Irren-Heilkunde, sondern die Strafrechtspflege zuständig.