entweder aus sträflichem Leichtsinn, oder weil er oder sie denHintergedanken hat, sich nicht zu binden, sondern sich etwasAngenehmes ohne Uebernahme von ernsten Pflichten anzuthun,oder endlich in den wenigen Fällen, die ein sittlicher Menschbilligen oder mindestens entschuldigen kann, weil aus eineroder der andern Seite ein gesetzliches Hinderniß obwaltet, überdas die Beiden sich, stark durch Liebe und vor sich selbst ge-rechtfertigt durch den Ernst ihrer Absicht treuer Gemeinschaftbis zum Tode, hinwegsetzen.
Doch um von diesem Unter-Unsinn zum Haupt-Unsinndes Stückes zurückzukehren: Kammerherr Alving wird füraußereheliche Fleischeslust am eigenen Leibe und in seinenKindern Oswald und Regine gestraft. Das ist sehr erbaulichund wird gewiß den Beifall von Pastoral-Konferenzen finden,wenn es auch unsinnig und unwahr im höchsten Grade ist.Daß Ibsen selbst die Unzucht, das „Sichausleben", fortwährendempfiehlt und rühmt, sei nur nebenher erwähnt. Aber wasfolgert Frau Alving aus dem Fall ihres Mannes? Etwa,daß man keusch und rein bleiben soll, wie Björnson in seinem„Handschuh" ausführt? Nein. Sie schließt daraus, daß diebestehende sittliche Ordnung und das Gesetz schlecht ist! „Achja, die Ordnung und das Gesetz!" deklamirt sie (S. 39),„manchmal glaube ich beinahe, daß diese Beiden alles Unglückhier auf Erden stiften. . . Ich ertrage alle diese Baude undRücksichten nicht länger. Ich kann nicht mehr. Ich muß michzur Freiheit emporarbeiten." Was in aller Welt hat die Ge-schichte Alvings mit „Ordnung und Gesetz" zu thun.uud wiekommt die „Freiheit" in dieses Credo? Welchen Zusammen-hang haben die albernen Redensarten der Frau mit demStücke, wenn sie nicht etwa blos hineineingeklebt sind, umradikale Galeriebesucher zu Händeklatschen zu kitzeln? AufTahiti herrschen weder „Ordnung" noch „Sitte" im Sinneder Frau Alving. Dort haben die braunen Schönen alle die