718 Ecsch. d. Kreuz;. D.VIII. K.XXl. Vertrag der Genueser -c.
2-,^-hauptmaunö, ,'zweyer Consuln und einiger Kaufleute einenVertrag, durch welchen die Gemeinde von Genua sich ver-pflichtete, die reisende» Moslims, sowohl Gesandte als Kauf-leute und andere Personen, überall, wo sich die Gelegenheitdarböte, gewissenhaft und mit aller Anstrengung ihrer Machtzu beschützen und gegen jede Beschädigung zu bewahren.