Fernere Bemühungen des P. Gregor X. 64t
Gaben, welche die Gläubigen für die Bedürfnisse des heil,'-!gen Landes spenden würden, anfzustellen, und zu verkündi-gen, daß der Papst nicht nur die Kreuzfahrer in den Schul;des apostolischen Stuhls »ahme, sondern den Christen, welcheder Kreuzfahrt in Person und auf eigene Kosten sich an-schließen oder an ihrer Statt Bewaffnete für den Dienst desheiligen Landes ausrüsten und unterhalten würden, voll-kommenen Ablaß ihrer Sünden und einen vorzüglichen Antheilan der ewigen Seligkeit zusicherte; auch wurden die Präla-ten ermächtigt, in solchen Kirchen, auf welchen das Inter-dikt lastete, falls daselbst Kreuzprcdigten zu halten waren,den Gottesdienst wieder zu gestatten"). Von der Verbind-lichkeit der Entrichtung des Zehnten befrepte Gregor durcheine spätere Verfügung") die Spitaler für Arme und Aus-sätzige, die Klöster der Nonnen und anderer Ordensgeistlichenvon so geringen Einkünften, daß nur durch öffentliches Bet-teln die Mittel zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse gewonnenwerden könnten, und die Weltgeistlichen, deren jährliche Ein-nahme die Summe von sieben Livres Tournvis nicht über-stiege ; gleichzeitig gestattete er es den Geistlichen, welche zurEntrichtung des Zehnten verpflichtet wären, ihre Verträgeentweder für die ganze Dauer der Besteuerung nach Maß-gabe einer billigen Schätzung des Ertrags ihrer Einkünfte
ÜS) llmtaufschrelben res Papstesvom i?. Scpt. 1274 bcv NainaldusI. 0. h> 40—42. Oer damals ange-vrdneten Aufstellung von Stöcken Inden Kirchen erwähnt auch HugoPlagon i I>. 752): Oll (an Hon) kn
nionole gni oorolt en 1a terre onil scrolt xor le seoors cie Ir tcrrosrinte, et gn'll enst cn drrscnne7gI1se une Irndro aveo tiois desVll. Band.
gnl knssonc grrstees xar trois xro-somes, O!! 11 äeniers knssent rols.Nach eben Diesem Schriftsteller wurdevon dem Concilium zu Lvon den Chri-sten jeder Handel und Verkehr mitden Saracenen untersagt lgne nusn'alrst por nrrrolrernäer ne ne 1'Or»rast inrrclirncllse en terre cies Sar-raslns).
67) Verfügung des Papstes , ertas-ten zu Lvon am 2g. Oktober 1274,bei) NainalduS 1 . a. tz. 43.
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i- Cbr1274.