170
Moldcnhawcr, der zwar nur den bekanntenCodex Kr. 329 aus der Bibliothek der Abtei St.Germain des Pres: „kroeessus contra 1'empia-ri«8," — die eigentlichen Originalacten der Unter-suchung —aus dem Limousinischen Dialecte über-setzt herausgab, behielt sich sein aus der Gegenein-andcrstellung der Zeugen gewonnenes Resultat inBetreff der Anklagen für eine besondere Schrift (dieaber nie erschienen ist) vor, ließ aber hin undwieder sein Urthcil zu Gunsten der Tempelherrndeutlich hervorblicken.
Der ehrwürdige Münter spricht cs in der Vor-rede zu seinem Statutenbuche unumwunden aus,daß die ganze Verfassung des Ordens nach demGeiste jener Jahrhunderte unschuldig und tadelloswar, und nur deswegen siel, weil ein habsüchtigerund treuloser König sich nicht scheute, alle Mittelaufzubicten, welche Gewissenlosigkeit und Tyranneiihm an die Hand gaben, um seinen unersättlichenGeiz und seine Rachsucht zu befriedigen.
Der gründlichste Forscher in diesem labyrinthi-schen Theile der Geschichte des Mittelalters, Wilh.Ferdinand Wilcke, tritt in seiner trefflich geschriebe-nen „Geschichte des Tempelherren-Ordens" (Leipz.1826. 2 Thle. 8.) mit gewichtigen Gründen aufdie Seite der Gegner.
Unsere Meinung geht dahin: Der Orden derTempelherren siel in sich und durch sich selbst,war aber nach den Begriffen jener Zeit, und imVergleiche mit dem übrigen auch nicht fehlerfreienClerus, schuldlos, und verdiente sein hartes Schick-sal nicht. Längst schon von dem ursprünglichenZwecke seiner Stiftung abgewichen, ergab er sich,trotz der Abhärtung und Tapferkeit, einem morgen-