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indem sie des Meisters Stelle vertraten. So warihnen selbst der Großprior der betreffenden Provinzuntergeordnet. Nach vollzogener Botschaft hörtedie Würde auf. Die übrigen hohen Ocdcnsämter,welche von dem Großmeister und dem Convent al-lein besetzt werden konnten, waren lebenslänglich.
Jede Provinz des Ordens hatte ihren Groß-prior, auch oft Heermeister, Großpräcep-tor, Landkompthur, oder Provinzialmci-ster genannt.
Dieser mußte stets in seiner Provinz wohnen,und durfte ohne Befehl des Großmeisters nie inden Orient reisen. Beim Antritte seines Amtesmußte er sich eidlich verpflichten, den katholischenGlauben aus allen Kräften zu vcrtheidigen, dieGüter des Ordens wohl zu verwahren, überhauptdessen Frommen und Gedeihen zu befördern, derGeistlichkeit, besonders den Cistcrziensern beizuste-hen, und dem Großmeister pünktlichen Gehorsamzu leisten. Außerdem waren in jeder Provinz einMarschall und ein Drapier, welche für die betref-fende Provinz dasselbe waren, was der Marschallund Drapier des Convents für den ganzen Orden.
Unter dem Großprior standen- die Kompthure,Baillifs oder Priore, welcher Name eines unddasselbe bedeutet. Diese standen den einzelnen Tem-pelhöfen und den dazu gehörigen Besitzungen vor.Sie schlichteten kleine Zwiste. Große Angelegenhei-ten kamen vor das Kapitel. Hauskompthureund Ritterkompthure sind nur dadurch ver-schieden, daß erstere Würde im Frieden, letztere imKriege bestand. Die Letztem, welche im Kriegegewöhnlich zehn Ritter mit ihrem dienenden Gefolgeansührtcn, bekamen vier Pferde und zwei Schild-