Druckschrift 
1 (1830) Geschichte des Tempelherren-Ordens
Entstehung
Seite
11
Einzelbild herunterladen
 

11

tcnm Landestheilen den Gesellen einzelne Streckenzum Nießbrauch auf Lebenszeit. Diese nannte manLehne, beneücia, ke-oll; denn nur geliehen warensie ihnen auf Lebenszeit, und nach ihrem Tode fie-len sie dem Grundherrn zur Disposition zurück.

Daher findet sich nur bei den alten Deutschender Begriff der Dienstlehne, weil sie als Freie zuwählen wußten, Zwinghcrrschaft als das größte Übelhaßten, und Scelcnstarke genug besaßen, nur fürhöhere Zwecke Hab und Gut und Leib und Lebenauszuopfern.

Kriege und Regemcnschwache vermehrten seineFreiheiten und seine Macht. Gewisse Vorrechte erb-ten auf alle Nachkommen fort, wahrend nur derErstgeborne die Güter erhielt.

Den Adel Deutschlands kann man eintheilen,1) in Dynasten-, Fürsten- oder hohen Adel, 2) Dienst-oder Ministerial-Adel, 3) Militair-Adcl, wozu rechteigentlich die Ritter, gehören, 4) Kirchen-Adel, Erz-bischöfe, Bischöfe, Äbte, Prälaten rc., 5) Patricier-Adcl, die Magistcatspersoncn freier Städte, mitdem Kaufmannsadel besonders in Italien, 6) Ge-lchrten-Adcl, wozu die weil. Lguites IwAum ge-hören, 7) der Bauern-Adel in der Schweiz.

Der engste Adelsvercin entstand durch das Rit-te rth um oder Schild amt. Auch ausgezeichneteNichtadelige, waren sie nur ehelicher Geburt, konn-ten zur Ritterwürde gelangen, welche über alleStandes- und Geburtsverhältnisse erhob. So schufdas Ritterthum den eigentlichen wahren, oder denVerdienstadel, bis auf die Zeiten Kaiser Fried-richs II. (1215 ff.), welcher nur Männern vonRitterart, zu Helm und Schild geboren, An-sprüche auf die erhabene Ritterwürde gestattete. Jetzt