VI
zum lichtvollen und treuen Gemälde einer Zeit,oder des Wirkungskreises eines Mannes unum-gänglich nöthig sind.
Der Orden der Tempelherren, — obwol die-ser lange nach dem Johanniter- oder eigentlichHospitaliter-Orden (gestiftet durch eine Gesell-schaft von Kaufleuten aus Amalsi um das Jahr1048, zu einem Ritterorden mit Mönchsregelnumgcstaltet vom Ordensmeister Raymond du Puy)errichtet wurde, — soll aus dem Grunde den Rei-hen anführcn, weil sich die Templer von ihremersten Ursprung an zum Waffendienste für Got-tes Ehre, zur Beschützung des heiligen Landes,und zur Begleitung der zum h. Grabe wallfah-renden Pilgrimme bestimmt, und auf diese Weiseden ersten Ritterorden gebildet hatten, indemsowol die Hospitaliter als die Marianer anfangsdie Pflege der Kranken zum Hauptgeschäftemachten.
Bei der Anordnung der vorliegenden Schriftüber die Tempelherrn habe ich zum größtenThcile die Ansicht Wilcke's, dem ich in Vielem —wenn auch nicht in Allem — beipflichte, zumGrunde gelegt: zuerst die Geschichte des Ordensin den Thatcn seiner Meister, dann die nochwenig bekannte Geschichte der Aufhebung, undendlich die innere Verfassung in seinen Statu-ten, an welche sich einige Ideen über die Fort-