Religion.
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Sonntag nach der Predigt dem Volke den lutherischen Katechis-mus zu erklären und die Hausvater zu ermahnen, ihr Gesindeund ihre Kinder dazu sleissig in die Kirche zu schicken. Buß-,Fast- und Bettage wurden regelmäßig häufig gebellten, auchbei wichtigen Veranlassungen besonders ausgeschrieben, dasHalten der Jahrmärkte an Sonntagen (1676) verboten unddie Ablegung der seit vielen Jahren vernachlässigten Kirchen-rechnungen (1687) streng anbefohlen ').
Der Gottesdienst der Katholiken sollte dem Edicte vom24. Octbr. 1685 gemäß, in Folge der Aufhebung des Edictsvon Nantes zwar nicht gestört, aber auch nicht über die Grenzeausgedehnt werden, welche im westfälischen Frieden bestimmtwar; es wurde (1684) verboten die Kinder in auswärtigeJesuiten-Schulen zu schicken ^), und im I. 1686 sogar denVasallen und vermögenden Bürgern untersagt ihre Kinder, un-ter dem Vorwände fremde Sprachen und Exerciticn zu lernen,in fremde Länder zu schicken, wodurch viel Geld aus demLande gehe, auch Viele vom evangelischen Glauben absielen.Es wurden auch (1683) die weissen Chorröcke der lutherischenPrediger und die Kreuze bei Begräbnissen als unleugbare Re-liquien des Papstthums, so in der heiligen Schrift nicht fun-dirt, sondern nur von Menschen erdacht worden, abgcschafft^).
Obgleich er im Landtagsabschiede v. I. 1653 versprochenhatte, Arianer, Photinianer und Socinianer nicht zu dulden*),so gestattete er doch (1683) den Arianern als einzelnen Fami-lien, so lange sie ruhig und friedlich leben und ihre Jrrthümernicht verbreiten würden, den Aufenthalt in seinem Lande.
So war er unablässig in jeder Beziehung bis an seinEnde mit dem Staate, dessen auswärtigen Verhältnissen und
1) Sogar bei Verlust des Patronats und des Amts. Edict vomLZ. Fcbr. 1687.
2) Arnolds Kirchengeschichte des Königreichs Preussen S..S9Z.Noch im Juni 1636 verbot er den katholischen Gottesdienst zu stören.
3) Edict v. 9. Juni 168H. Es geschah auf Verlangen der berli-ner Geistlichkeit, daß cs nun wie bei der Friedrich - Werderschen Kirchegehalten werden solle.
4) Noch im Jahre 1678 hatte er wohl auf Andringen der Geist-liche» ein Edict gegen sic erlassen müssen.