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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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464 Buch IV. Sechstes Hauptstück.

einzelne koste ihm zwei. Er ließ indessen nicht nach. ZurUnterstützung der afrikanischen Compagnie und Erhaltung derMarine musste nun (1686) in die Marinekasse die Besoldungdes ersten halben Jahres eines Jeden gezahlt werden, der einAmt, Canonicat oder Pension erhielt, selbst das Militair, vomGenerale bis zum Major, wurde nicht ausgenommen, auchAdelsdiplome, Titel und Privilegien dazu einer Laxe unter-worfen ').

Die Wissenschaften und Künste vergaß der Kurfürst beidiesen Bestrebungen »ach Erhöhung des Wohlstandes und derMacht des Staats durchaus nicht. Er hatte bereits die Ab-sicht, in Halle eine Universität zu gründen, was dann seinSohn ausführte. Zur Unterstützung der Studircndcn setzte er(1686) die Zinsen eines Capitals von 20,000 Thalern ausund stiftete mehrere Freistellen für die Universität Frankfurtund das joachimsthalsche Gymnasium H. In Frankfurt grün-dete er (1671) eine Ritteracademie, bei welcher Reit-, Fccht-,Tanz-und Sprachmeister angeftellt wurden^), und auf demnunmehr angebauetcn Friedrichswerder in Berlin eine Stadt-schule.

Mehr als für die Bildung des Volks H geschah aller-dings in dieser Beziehung für die Gegenstände, welche zugleichden Glanz des Hofs erhöhetcn. Die kurfürstliche Bibliothekwurde fortwährend durch Ankauf bedeutender Werke und Samm-lungen und durch die kostbaren und seltenen Bücher, welcheder Kurfürst geschenkt erhielt, vermehrt, die von der Kurfür-stin Louise Henriette hinterlassene Sammlung ihr einverlcibtund aus einigen Stiftern, ja nach der Eroberung der StadtStralsund aus der dortigen Bibliothek mehrere Handschriftenund gedruckte Werke für sie ausgewählt. Die größte Berei-cherung wurde ihr indessen dadurch zu Thett, daß ihr der ge-lehrte Herzog von Croy (1684) seine kostbare Sammlung ver-

1) Baczko Th. VI. S. 49. König LH. II. S. 242.

2) Herings Beiträge Th. II. S. 45.

8) Hausen S. 182.

4) Auch die Lehrer am grauen Kloster erhielten 1681 jährlich 500Lhaler Gehaltserhöhung aus derAccise. König II-S. 204. vgl. S. 421.