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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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Marine.

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Matrosen aus dem Dienste des Kurfürsten ab und verbotenallen Holländern Theil an dem Handel der afrikanischen Com-pagnie zu nehmen, dann bestritten sie das Recht des Kurfür-sten die afrikanische Küste zu beschissen, wo ihre westindischeGesellschaft ein ausschliessliches Privilegium habe. Der Kur-fürst erwiederte natürlich, daß Privilegien welche sie ertheiltenihn nichts angingen, doch hielt das die Holländer nicht abein brandcnburgisches Schiff wegzunehmen. Darüber kam cszu lebhaftem Streite. Der Kurfürst ließ drei Schiffe ausrü-ften, um Repressalien gegen die westindische Compagnie zubrauchen. Doch wurde der Zwist durch den Vertrag vom I.1685 beigelegl, vermöge dessen die Holländer des KurfürstenAnsprüche auf rückständige Subsidien durch die Zahlung von400,000 Thalcrn beseitigten und 40,000 Thaler Entschädigungfür das seiner afrikanischen Compagnie weggenommene Schiffzahlten; zugleich wurde vertragen, daß eine Commission dieVerhältnisse beider Handelsgesellschaften ordnen solle. Sowurde zwar das Recht des Kurfürsten auf seine afrikanischenBesitzungen und den Handel dahin von den Generalstaatenanerkannt; allein die westindische Compagnie ließ nicht ab vonBeeinträchtigungen,, nahm von Zeit zu Zeit brandenburgischeSchiffe und bemächtigte sich sogar (1686) der beiden FortsAcada und Tacarari, was den Kurfürsten dermaßen auf-brachte, daß es vielleicht zum Bruche mit Holland gekommenwäre, wenn nicht die europäischen Verwickelungen und dannsein Tod das verhindert hätten.

Indessen war das Unternehmen an sich nicht hinlänglichbegründet und wurde bei den Unterschleifen der Beamteten undzugleich den Hindernissen, welche die westindische Compagnie inden Weg legte, ohne Vortheil betrieben. Nun übernahm zwarauf Naules Rath der Kurfürst die Compagnie (1686) selbst, zahltedie Einlagen der auswärtigen Teilnehmer zurück und vereinigteAlles mit seiner Marine; doch gestand er bei dem Schlagen derDucaten aus dem erhaltenen afrikanischen Goldstaube '), jeder

1) Zwei auf die afrikanische Compagnie geprägte Medaillen s. beiÖlrichs Kr. 58 u. 59, wo dieser auch von den seit 1682 bis 1693 ge-prägten sogenannten afrikanischen Schiffducaten spricht, welche aus afri-kanischem Golde geprägt wurden.