Druckschrift 
2 (1837) Von 1640 bis 1688
Entstehung
Seite
419
Einzelbild herunterladen
 

Anfall Magdeburgs.

419

zu ergreifen, was dieser auch sofort vollzog. Dann ließ derKurfürst die Einwohner insgesammt vorläufig durch einenHandschlag verpflichten, verschob aber die Huldigung wegender damals herrschenden Pest bis auf das nächste Jahr, inwelchem er sie mit großer Pracht ohne alle Hindernisse cin-nahm. Zwar wollten Kurpfalz und Neuburg seinen GesandtenJena für Magdeburg nicht die ihm gehörige Stelle einnehmenlassen, ihn vielmehr etwas weiter zurückschieben; allein Jenabehauptete sich aller Einrede ohngeachtet dreist auf seinem Platze,und der Kurfürst übernahm das Mitdirectorium über die Evan-gelischen ').

Darüber daß der Kurfürst die Landeshoheit über die viermagdeburgischen Ämter in Anspruch nahm, welche gemäß demFriedensschlüsse an Sachsen sielen, welches sich gegen diebrandenburgischen Anfoderungen setzte, entstand Streit, wel-cher später mit dem Sohne des letzten Verwesers, dem Her-zoge Johann Adolf, dahin ausgeglichen wurde, daß der Kur-fürst die Landeshoheit über drei der Ämter und eine Foderungvon 34,000 Thalern aufgab, dafür aber das vierte Amt,nämlich Burg, erhielt.

Nicht minder erfreulich war es für ihn, daß es ihm ge-lang seinen zweiten Sohn Ludwig mit der reichen Erbtochterdes verstorbenen Fürsten Bogislaus Radzivill, Herzogs vonWirs, zu verheirathen. Diese wurde als Waise unter derObervormundschaft des Kurfürsten in Königsberg erzogen, undausser vielen Andern wünschte sie König Johann zur Gemah-lin für seinen ältesten Sohn, während ihre Seitenverwandtenebenfalls sehr aufmerksam auf den möglichen Anfall der großenErbschaft waren. Der Kurfürst hätte sie längst gern nachBerlin gebracht, wenn er nicht genöthigt gewesen wäre allesAufsehen zu vermeiden, das der Prinzessin in Beziehung aufderen Besitzungen hätte nachthcilig werden können. Ohnehineifersüchtig auf den Kurfürsten, dessen Absichten wohl errathenwerden konnten, wollten der König und die polnischen Großenauf dem nächsten Reichstage eine gesetzliche Bestimmung tref-fen, daß die Prinzessin keinen Ausländer solle heirathen dürfen;ja der Palatin von Krakau hatte dem Könige schon 200,000

1) kukoodork xvm. §. 12.

27 *