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Buch IV. Fünftes Hauptstück.
sich zu ziehen. Von den Generalstaaten verlangte er vorherdie Entrichtung der rückständigen Subsidien, was diese ausgünstigere Zeiten verschieben, der Kurfürst aber nicht abwartenwollte; vom Kaiser wollte er Geld, um sein zum allgemeinenWesten aufgestelltes Heer unterhalten zu können; zugleich brachteer seine Ansprüche auf Jägerndors in Erinnerung und verwen-dete sich für die in den Erblanden gedrückten Protestanten.Der Kaiser wollte, Spanien solle Subsidien geben; auch die-ses wünschte einen Bund, hatte aber, bei der Zerrüttung sei-ner Finanzen, wie immer, kein Geld ^). Die Franzosen, de-ren Verlegenheit bei dem Abtreten ihrer Bundesgenossen undder wachsenden Macht ihrer Feinde immer höher stieg, botenihm die Rückgabe von Wesel und Rees, große Vortheile inDeutschland und Sold für 12,000 Mann; doch wich er aus, 'unter dem Vorwände, er wünsche den Frieden ^), in Wahr- j,heit aber war er auf das lebhafteste ergriffen worden von derschrecklichen Verheerung der Pfalz, welche die Franzosen des-halb über das unglückliche Land verhängten, weil der ohnehinschon längst von ihnen gemishandelte Kurfürst endlich ein ge-heimes Bündniß mit dem Kaiser geschlossen hatte, was natür-lich nicht unbekannt blieb. Welch deutsches Herz hätte fühl-los bleiben können bei dem Hohne und den Gewaltthätigkeiten,welche sich französische Minister und Generale gegen und inDeutschland erlaubten, und doch war das nur ein Vorspieldessen, was später geschah. Für Friedrich Wilhelm kam nochhinzu, daß man ihm allgemein Schuld gab, die Veranlassungzu dem Vordringen der Franzosen bis in das Innere Deutsch-lands gewesen zu sein, so ungerecht dieser Vorwurf auch seinmochte ^). Er war daher bald entschlossen sich dem BundeMärz gegen Frankreich anzuschliessen, und es handelte sich nur dar- 'um, das bei der Erschöpfung seines Landes unter möglichstvortheilhaften Bedingungen zu thun und es zugleich den Fran- jzosen, welche seine westlichen Provinzen gefährdeten, so lange Ials möglich zu verbergen. Diese sahen sich, während er so '
1) kukeoüork XII. §. 24 ff.
2) IVagner p. 346.
3) Wsgosr p. 344.