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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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Buch IV. Viertes Hauptstück.

Zo. Nov.1670

gommeri, geschickt, um den Kalkstein, wenn er ausgeliefertwerden würde, nach Preussen zu geleiten, oder ihn mit Ge-walt dahin zu bringen, wozu Brandt auch mehrere Polen,unter andern einen Fähnrich, Baumgarten, gewonnen hatte.Diese hielt er in seiner Wohnung in der Vorstadt verborgen,wohin Kalkstein einige Mal mit einigen Gewaffneten gekom-men war. Sicher durch den eben erhaltenen königlichen Schutz-brief, begab er sich, wie Brandt behauptete, uncingeladen ')und nur in Begleitung eines Menschen zu dem Residenten undunterhielt sich mit ihm. Plötzlich rief dieser die Reiter herbei,ließ Kalkstein an Händen und Füßen binden, den Mund kne-beln, in eine Tapete wickeln, in einen verschlossenen Wagenwerfen und unter dem Geleite der Reiter sortschaffen. DreiMeilen von Warschau wurde er aus ein Pferd gesetzt und nachPreussen gebracht. Vorher war er in der Nahe der Grenzeerkannt und davon Nachricht nach Warschau gegeben worden,wo man ihn seit vier Tagen vermisste. Der Unterkanzler be-nachrichtigte sofort den König und den Hof davon, und da so-gleich Verdacht auf Brandt siel, so ließ ihn der König fra-gen, warum er das gethan hatte. Dieser leugnete irgend et-was davon zu wissen. Die Erbitterung am Hose war ausser-ordentlich groß und der österreichische Gesandte Meiersbergsagte geradezu, wenn es sicher sei, daß es Brandt gethan, somüsse der so lange in Ketten gehalten werden, bis Kalksteinherausgegeben sei. Als der Kronkanzler Morstin entgegnete,das sei gegen das Völkerrecht, so erwiederte der Palatin vonKulm, das Völkerrecht schütze diejenigen nicht, welche es ver-letzten. Vergeblich suchte Brandt die erbitterten Gemüther zubesänftigen. Niemand hörte ihn. Der Zutritt zum Hofe wurdeihm bis nach vollendeter Untersuchung der Sacke untersagt; erwar seines Lebens nicht mehr sicher, und als schon ein Vcr-haftsbefehl gegen ihn für den folgenden Tag erlassen wordenwar, gab er endlich den Vorstellungen seiner Freunde und der

1) Im Ikeatr. Lurop. X. p. Zoo wird angegeben, Kalkstein stivon dem Residenten Brandt in dessen Wohnung in der Vorstadt Lesnotractirt und erst auf dem Heimwege überfallen, geknebelt u.w fortgebrachtworden.